Neue Wohngeldverordnung 2009: Fusionen auf Sylt und im Kreis Plön nicht berücksichtigt
Kiel, den 12.01.2009
Neue Wohngeldverordnung 2009:
Fusionen auf Sylt und im Kreis Plön nicht berücksichtigt
Gemäß § 12 Absatz 3 des Wohngeldgesetzes in der Fassung ab 01.01.2009 ist das Mietenniveau für Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von 10.000 und mehr vom Statistischen Bundesamt gesondert festzustellen, so dass diese Gemeinden abweichend von den Mietenstufen ihres Kreises anders eingruppiert werden können. Dies hat unmittelbare Auswirkung auf die Höhe des Wohngeldes.
Nach Feststellungen des Deutschen Mieterbundes Landesverband Schleswig-Holstein ist es jedoch versäumt worden, die Fusion von Westerland mit dem Amt Landschaft Sylt und der Gemeinde Rantrum zur Gemeinde Sylt auf Sylt zu berücksichtigen. Im Kreis Plön ist die Fusion von Raisdorf und Klausdorf zu Schwentinental unberücksichtigt geblieben. Die Stadt Fehmarn hingegen hat in der neuen Verordnung korrekt ihren Niederschlag gefunden. Die Mieterorganisation fordert deshalb eine schnelle – und vor allen Dingen rückwirkende Korrektur der offensichtlich fehlerhaften Verordnung, damit die betroffenen Haushalte keine wirtschaftlichen Nachteile erleiden. Bezogen auf die neue Gemeinde Sylt kann es keine nennenswerten Zweifel daran geben, dass die Gemeinde in die Mietenstufe 6 einzugruppieren ist. Dies wird einen Sprung um vier Mietenstufen nach oben bewirken mit deutlich erhöhten Wohngeldleistungen. Für die Stadt Schwentinental rechnet die Mieterorganisation damit, dass sie – wie Plön und Preetz – in die Mietenstufe 4 einzugruppieren wäre und sich damit immerhin eine Mietenstufe besser stünde als jetzt. In der fehlerhaften Eingruppierung wird mit dem Kreis Plön gleichgestellt wird, der der Mietenstufe 3 zugeordnet ist. Auch dies würde für die Bewohner von Schwentinental voraussichtlich höhere Wohngeldansprüche begründen. Die Mieterorganisation fordert das Land auf, sich dafür einzusetzen, dass die Korrektur schnell umgesetzt wird.
Nähere Auskünfte zu allen hiermit zusammenhängenden Fragen erteilen alle schleswig-holsteinischen Mietervereine. Deren Sprechzeiten und Aufnahmebedingungen können bei der Landesgeschäftsstelle des Mieterbundes Schleswig-Holstein, Eggerstedtstraße 1, 24103 Kiel, Telefon 0431/97919-0 erfragt werden. Sie sind auch im Internet verfügbar unter www.mieterbund-schleswig-holstein.de .
Verantwortlich: Jochen Kiersch – Kiel