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Kiel, den 15.03.2023
Deutscher Mieterbund Das Entsetzen über die Razzien bei Vonovia reichte bis nach Schleswig-Holstein. Am 07.03.2023 richteten sich die Ermittlungen gegen (ehemalige) Mitarbeiter der Vonovia und deutschlandweit kam es zu Durchsuchungen von Büro- und Privaträumen. Der Grund dafür ist der „Verdacht der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr, der Untreue, des Betruges und anderer Straftaten.“ Angaben zufolge hatten Mitarbeiter einige für den Wohnungskonzern tätige Unternehmen bei der Auftragsvergabe bevorzugt und dafür Geld- bzw. Sachleistungen erhalten. Dies betreffe auch die Erstellung von Leistungsverzeichnissen, die eventuell manipuliert worden seien. „Sollte sich dieser Verdacht erhärten, kann es unmittelbare Auswirkungen auf Mieter:innen von Vonovia haben, die im Rahmen der Betriebskostenabrechnungen und Modernisierungs-mieterhöhungen gerade die Kosten bzw. Rechnungen dieser Unternehmen bezahlen“, so Ann Sophie Mainitz, Geschäftsführerin des Deutschen Mieterbundes Schleswig-Holstein. „Wie weit sich diese Kreise ziehen kann derzeit niemand sagen, weshalb wir als Deutscher Mieterbund Landesverband Schleswig-Holstein die Vonovia auffordern, alle Informationen, die unmittelbar und mittelbar Mieter:innen in Schleswig-Holstein betreffen, an eben diese weiterzuleiten. Gerade jetzt ist es dringend geboten, dass Vonovia mit diesem Sachverhalt maximal transparent umgeht und die Schäden und Kosten nicht bei den Mieter:innen landen “, so Mainitz weiter. Verantwortlich: Ann Sophie Mainitz, Kiel |
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Landesseiten 1. Kieler Wohnungsmarkt |
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Landesseiten 1. Mietenstopp-Kampagne auch in |
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Landesseiten 1. Kampagne "Knappe Energie" |
Plakataktionzum MietenstoppZum Mietenstopp führen der Deutsche Mieterbund Schleswig-Holstein und der Deutsche Gewerkschaftsbund Kiel Region eine Aktion mit über 200 Plakaten in Eckernförde, in und um Heikendorf, in Neumünster und Kiel bis Anfang November durch. Die Mieten sind für zigtausende Menschen zu einer hohen Belastung geworden. Dies war schon vor der Pandemie, mit ihren gerissenen Lieferketten, und vor dem Ausbruch des Krieges in der Ukraine, mit ihren Rohstoff- und Materialengpässen, so. Mit diesen Entwicklungen hat sich der Mietenmarkt noch einmal erheblich verschärft. Frank Hornschu, Vorsitzender des DGB Kiel Region sagte dazu: „Auch in den Städten unserer Region sind bezahlbare Mietwohnungen Mangelware. Die Entwicklung der Einkommen kann mit den steigenden Mieten nicht schritthalten. Und durch die multiplen Krisen ist die Lage vieler Mieter:innen noch schlimmer geworden.“ „In der Kiel Region sind die Mieten in den letzten fünf Jahren um ca. 20 Prozent gestiegen. Die Politik muss aktiv werden und den Mieter:innen durch einen Mietenstopp eine Atempause verschaffen“, ergänzt Ann Sophie Mainitz, Geschäftsführerin vom Mieterbund SH. „Während des geforderten Mietenstopps müssen neue, bezahlbare Wohnungen gebaut werden. Dazu brauchen wir eine Ausweitung der Fördermittel für den sozialen Wohnungsbau, eine neue Wohnungsgemeinnützigkeit und ein soziales Bodenrecht. Zudem muss die Kommune Investoren bei Neubauprojekten stärker auf das Gemeinwohl verpflichten. Bund, Länder und Kommunen müssen sich außerdem wieder verstärkt ihrer Verantwortung als Anbieter günstiger, öffentlicher Wohnungen bewusst werden“, fordern Mieterbund und Gewerkschaften. Weitere Informationen zur Kampagne Mietenstopp unter www.mietenstopp.de und www.dgb.de. |
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Landesseiten 1. Mieterverein Flensburg |
28.06.2022 DGB und Kieler Mieterverein:
Frank Hornschu, Vorsitzender des DGB Kiel Region führt dazu an: „Nicht erst mit dem Ausbruch der Pandemie, des Krieges und den gerissenen Lieferketten gibt es ein gigantisches Problem auf dem Kieler Wohnungsmarkt. Die städtischen Anstrengungen der kommunalen Politik und der öffentlichen Verwaltung waren unzureichend: Wohnen ist nicht irgendetwas, Wohnen ist ein Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Die Menschen müssen sich auf ihre Stadt verlassen können. Sie sind darauf angewiesen, dass die öffentliche Hand tätig wird. Stadtplanung, städtische Immobilien- und Liegenschaftspolitik dürfen nicht länger dem marktradikalen und gewinnmaximierenden Wildwuchs ausgesetzt sein. Stadtbau ist vielmehr die Organisation sämtlicher Funktionen des kollektiven Lebens in der Stadt. Es geht um die Sicherung gesunder Unterkünfte mit ausreichend Raum, frischer Luft, Ruhe und genügend Licht. Die Wohnung steht im Zentrum aller dringlichen Anliegen des Städtebaus. Die Stadt muss Gemeinwesen sein und dauerhaft bleiben, andernfalls zerstört sie ihre Voraussetzungen, den sozialen Zusammenhalt, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und das Vertrauen in die demokratischen Strukturen, und verliert jene Bedeutungen. Die kommunale Politik und die Stadtverwaltung sind doch auch und vor allem dafür da, das Gemeinwesen und das Gemeinwohl zu organisieren. Sie sind es, die für erschwingliche Wohnungspreise und eben hierzu für öffentliche Investitionen, Förderung und Ausgleich zu sorgen haben, denn nur so wird die städtische, zivilisatorische und demokratische Vielfalt geschützt.“ „Seit geraumer Zeit wies der Mieterbund gebetsmühlenartig die Politik daraufhin, dass einerseits zwar dringend bezahlbarer Wohnraum geschaffen bzw. öffentlich geförderte Wohnungen gebaut werden müssen, es andererseits allerdings auch mietregulierender Instrumente bedarf. Die Landespolitik und auch die Wohnungswirtschaft lehnten solche Regularien jedoch ab. Durch stetige Teuerungsraten im Bausegment kündigen nun mehrere Genossenschaften an, ihre Bauprojekte auf „Eis“ zu legen und folglich auch keine öffentlich geförderten Wohnungen mehr zu bauen. Da die Genossenschaften mehr als andere bezahlbaren Wohnraum geschaffen haben, wird dies unweigerlich zur Folge haben, dass in naher Zukunft die Anzahl der fertiggestellten Wohnungen mit Zweckbindungen dramatisch sinken und der Druck auf den bereits angespannten Wohnungsmarkt drastisch steigen wird. Die Neubauten, die aufgrund der steigenden Preise teuer vermietet werden, befriedigen nicht nur nicht den Bedarf, sondern führen zudem zu einem weiteren Anstieg des Mietniveaus, da zum Beispiel Mietspiegel nur anhand von Mieten der letzten 6 Jahre erstellt werden. Ein Teufelskreis, der nun umgehend von der Landesregierung unterbrochen werden muss, bevor Wohnen zu einem Luxusgut verkommt und nur noch einem bestimmten Personenkreis zugänglich ist.“ Der DBG und der Kieler Mieterverein sind sich einig, dass der Markt es nicht regeln wird und daher die Kommunen und die Landesregierung in der Pflicht sind, allen Mieter:innen die Anmietung einer bezahlbaren Wohnung zu ermöglichen. V.i.S.d.P. - DGB Kiel Region, Frank Hornschu, Kiel |
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Kiel, den 27.06.2022
Koalitionsvertrag: Bei Mieterrechten ist ordentlich Luft nach oben Im Mai 2022 fand die Landtagswahl in Schleswig-Holstein statt. Nach einigem hin und her steht nun der Koalitionsvertrag der CDU und der Grünen. Der Deutsche Mieterbund Landesverband Schleswig-Holstein hat sich mit den wohnungspolitischen Aspekten des Koalitionsvertrages auseinandergesetzt und kommt zu folgendem Schluss: Mieter:innen werden zwar berücksichtigt, allerdings bedarf es noch einiges mehr, damit man von spürbarer Stärkung der Mieterrechte in Schleswig-Holstein sprechen kann. Grundsätzlich positiv betrachten wir die Ziele, die Kappungsgrenzenverordnung wiedereinzuführen, qualifizierte Mietspiegel zu fördern und ein Wohnraumschutzgesetz auf den Weg zu bringen. Dies sind seit langem Forderungen des Deutschen Mieterbundes Landesverband Schleswig-Holstein und wir freuen uns, dass nach vielen Gesprächen und Diskussionen die aktuelle Landesregierung die Notwendigkeit dieser Instrumente erkannt hat. |
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Landesseiten 1. Wichtige Informationen für Mieter:innen |
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Landesseiten 1. Landtagswahl 2022 in Schleswig-Holstein |
Kiel, den 19.03.2022
Landesverbandstag
Zum Beispiel im Wohnungsbau: Das Statistikamt Nord meldet für das Jahr 2019 1,47 Millionen Privathaushalte in Schleswig-Holstein, denen ein Angebot von 1,50 Millionen Wohnungen gegenübersteht. Rein rechnerisch stünde damit eine freie Reserve von ca. 33.000 Wohnungen zur Verfügung. Diese Zahl rutscht aber sofort ins Minus, wenn man davon die Zweit- und Ferienwohnungen abzieht, die dem Wohnungsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Der Landesmieterbund schätzt deren Zahl auf ca. 80.000. Damit besteht auf dem schleswig-holsteinischen Wohnungsmarkt ein rechnerisches Defizit von ca. 47.000 Wohnungen. Wohnungsmärkte brauchen jedoch auch eine Fluktuationsreserve, weil bei jedem Umzug temporär zwei Wohnungen benötigt werden. Wissenschaftler halten eine Mobilitätsreserve von 3 % für erforderlich entsprechend ca. 45.000 weiteren Wohnungen. Zusammen mit einer schwer bezifferbaren Anzahl von unbewohnbaren Schrottimmobilien und Leerständen steht nach Auffassung der Mieterorganisation fest, dass landesweit ein Defizit von mindestens 100.000 Wohnungen besteht – mit wachsender Tendenz. Seit 2016 sind nach Zahlen des Statistikamtes Nord jährlich rund 14.000 Wohnungen bezugsfertig geworden. In der Bilanz des Wohnungsangebotes müssen aber auch die Wohnungsabgänge berücksichtigt werden. Die Wohnungswirtschaft rechnet mit einer Nutzungsdauer für Immobilien von 100 Jahren. Daraus errechnet sich ein altersbedingter Wohnungsverlust von ca. 15.000 Wohnungen jährlich. Auch die Neubaubilanz seit 2016 ist also mit einem Verlust von mehr als 5.000 Wohnungen negativ. Demgegenüber meldet das Statistikamt Nord aber steigende Haushaltszahlen: In 2016 verzeichnete das Amt für Schleswig-Holstein noch 1,437 Millionen Haushalte gegenüber 1,47 Millionen in 2020. Das entspricht einer Zunahme um 33.000 Haushalte. Während also die Zahl der verfügbaren Wohnungen weiterhin abnimmt, ist die Nachfrage durch zusätzliche Haushalte weiterhin steigend. Es ist völlig klar, dass das den Mietenanstieg nachhaltig befeuert. Der öffentlich geförderte Wohnungsbau spielt für einkommensschwache Haushalte eine besondere Rolle. Die Mieten sind in der Regel deutlich preiswerter als vergleichbare freifinanzierte Wohnungen. In der Spitze hatte Schleswig-Holstein ca. 220.000 solcher Wohnungen, die den Wohnungsmarkt in der Vergangenheit spürbar entlastet haben. Die niedrigen Mieten werden durch zinsvergünstigte Darlehen des Landes erreicht. Wenn die Darlehen zurückgezahlt sind erlischt die Preisbindung und die Wohnungen gelten nach einer Übergangszeit als frei finanziert – sie werden teurer. In der Konsequenz bedeutet dies, dass öffentlich geförderte Wohnungen ständig nachgebaut werden müssen, um den Bestand zu erhalten. Das ist seit Jahren nicht der Fall. Das ehemals ansehnliche Volumen öffentlich geförderter Wohnungen ist zwischenzeitlich auf einen Restbestand von ca. 44.000 Wohneinheiten (Stand 2022) zurückgegangen, weil die Neuförderung seit Jahren viel zu niedrig ist. Nach einer Prognose der Investitionsbank wird der Bestand 2030 nur noch ca. 21.000 Wohnungen betragen zuzüglich zwischenzeitlicher Neuförderung, die in den letzten Jahren bei ca. 1.000 Wohneinheiten jährlich lag. Aus diesen Zahlen leitet die Mieterorganisation folgende Forderungen ab: Der Mietwohnungsneubau muss schnellstmöglich auf ca. 15.000 Wohnungen jährlich hochgefahren werden. Davon sollten wenigstens 30 % öffentlich geförderte Wohnungen sein mit dem Fernziel, den geförderten Bestand sukzessive auf 120.000 Wohnungen aufzustocken. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass das möglich ist, wenn man es denn will. So wurden 1980 19.209 und 1995 sogar 24.389 Wohnungen fertig gestellt. Zum Beispiel bei der Mietenentwicklung: Bis zum 30.11.2019 galt in Schleswig-Holstein die so genannte "Kappungsgrenzenverordnung". Sie sah vor, dass der Mietenanstieg in angespannten Wohnungsmärkten "nur" 15 % statt ansonsten 20 % innerhalb von drei Jahren betragen durfte. Nach Auffassung der Mieterorganisation hätte die Verordnung wegen der angespannten Situation auf den Wohnungsmärkten des Landes um weitere fünf Jahre verlängert werden müssen. CDU, Grüne und FDP hielten das jedoch für überflüssig. Für Mieter in den betroffenen Kommunen – darunter Kiel – bedeutete das, dass Mieterhöhungs-forderungen binnen drei Jahren wieder bis zu 20 % betragen dürfen. Die Mietervereine im Land haben das sofort zu spüren bekommen. Der Mietenauftrieb bekam zusätzlichen Schub. Am 30.11.2019 ist auch die so genannte Mietpreisbremse ausgelaufen. Sie sah vor, dass der Mieterhöhungsspielraum bei Neuvermietung auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt war – von einigen Ausnahmen abgesehen. Diese Verordnung ist aber im Gegensatz zur Kappungsgrenze nicht planmäßig ausgelaufen, sondern wurde von CDU, Grünen und FDP bewusst vorzeitig aufgehoben. Der damals zuständige Innenminister Grote begründete diesen Schritt mit der Behauptung, das entscheidende Ziel, mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, werde durch die Mietpreisbremse sogar behindert, da sie den Wohnungsbau für Investoren unattraktiver mache. Was der Minister offenbar nicht wusste: § 556 f BGB nimmt eine Wohnung, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wird, von der Mietpreisbremse aus. Die Mieterorganisationen hatte seinerzeit die Hoffnung, dass die Grünen die Aufhebung dieser Verordnungen verhindern werden, weil sie zeitgleich auf Bundesebene für eine Verschärfung der Mietpreisbremse geworben haben. Der Koalitionsvertrag hätte ein Veto der Grünen auch zugelassen, weil vereinbart war, dass Mietpreisbremse und Kappungsgrenzenverordnung durch "geeignetere alternative Instrumente" ersetzt werden sollten. Welche das sein sollten ist bis heute offen. Der Kahlschlag bei der Miethöhenbegrenzung ist eine schwere Hypothek für Schleswig-Holsteins Mieterinnen und Mieter. Er begünstigt einseitig die Vermieterseite, ganz besonders jedoch die Finanzinvestoren, die einen großen Anteil am Mietwohnungsbestand halten und bei der Ausschöpfung ihrer Mieterhöhungsspielräume keine Rücksichtnahme kennen. Ganz vorne dabei auch das Unternehmen Vonovia. Die Auswirkungen, die mit der Aufhebung von Miethöhenbeschränkungen einhergehen, kann man im hamburgischen Umland drastisch ablesen: Während auf der hamburgischen Seite des Wohnungsmarktes die Mietpreisbremse gilt, die Kappungsgrenzenverordnung eingreift und ein qualifizierter Mietspiegel Transparenz schafft, gibt es diesen Schutz eine Straße weiter auf der anderen Seite der Landesgrenze in Norderstedt nicht mehr. Dem Hamburger Mietspiegel 2021 kann man entnehmen, dass eine ca. 75 m² große Wohnung, Baujahr 1972, in durchschnittlicher Lage und Ausstattung, 6,38 € pro Quadratmeter kostet (Rasterfeld K3). Eine vergleichbare Wohnung in Norderstedt kostet nach dem Mietspiegel 2021 (nicht qualifiziert) deutlich mehr, nämlich 7,68 €. Ähnliche Verhältnisse dürften im gesamten hamburgischen Umland anzutreffen sein – namentlich auch in Wedel, wo es nicht einmal einen Mietspiegel gibt. Der Anstieg bei den Angebotsmieten spiegelt sich auch im Wohnungsmarktprofil 2021 der Investitionsbank Schleswig-Holstein wider. Die Marktmieten folgen den dort erhobenen Angebotsmieten in der Regel mit leichter zeitlicher Verzögerung. Der Mietenanstieg spiegelt sich aber auch im Aktienkurs von Vonovia wider. Seit 2017 ist der Kurs nach Unternehmensangaben von knapp 30,00 € über 57,00 € auf zuletzt rund 43,00 € angestiegen. Auch die Dividende des Unternehmens ist seit dem Jahr für Jahr angestiegen. Die Mieterorganisation fordert deshalb die schnelle Wiedereinführung der Kappungsgrenzenverordnung und der Mietpreisbremse in allen angespannten Wohnungsmärkten. Das sind das hamburgische Umland, die kreisfreien Städte und die meisten Bädergemeinden. Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Die Mieterorganisation möchte keine DDR- Verhältnisse haben. Ein Vermieter muss seine Immobilie mit Gewinn vermieten können, damit er sie instand halten und eine angemessene Rendite erwirtschaften kann. Wohnungsbau-genossenschaften und viele Privatvermieter können das. Finanzinvestoren sind jedoch maximal gewinnorientiert. Dem muss etwas entgegengesetzt werden. Zum Beispiel bei der Volksinitiative für das bezahlbare Wohnen. Zusammen mit dem Sozialverband Deutschland hatte die Mieterorganisation eine Volksinitiative gestartet, damit das Recht auf eine angemessene Wohnung in der Landesverfassung verankert wird. Beide Organisationen sind aufgrund der notorischen Defizite in der Wohnungspolitik der Meinung, dass das Recht auf eine angemessene Wohnung mit Verfassungsrang ein deutlich stärkeres Signal an Politik, Behörden, Wohnungswirtschaft und Verbände sendet, mit dem Ziel, mehr Weitsicht auf die langfristigen Folgen wohnungspolitischer Aktivitäten sicherzustellen. Viele Mieter wohnen in beengten Wohnverhältnissen – teilweise seit Jahren. Noch schlechter geht es denjenigen, die keine eigene Wohnung haben, selbst wenn sie noch nicht obdachlos sind. Obdachlosigkeit, wie wir sie in fast jeder größeren Stadt antreffen, aber ist eine Schande für unsere Gesellschaft. Deswegen haben wir die Pflicht dafür zu sorgen, dass es eine ausreichende Zahl von angemessenen Wohnungen gibt, damit alle Menschen ein sicheres Dach über dem Kopf haben. CDU, Grüne und FDP haben die Volksinitiative gemeinsam zurückgewiesen. Sozialverband und Mieterorganisation hatten bei dieser Kampagne darauf gesetzt, dass sie von den Grünen unterstützt werden würden, weil die Grünen auch hier auf Bundesebene daran arbeiten, einen entsprechenden Anspruch in das Grundgesetz zu übernehmen. Die Mieterorganisation hält den Anspruch aufrecht und wird zu gegebener Zeit auf das Projekt zurückkommen. Zum Beispiel beim Kündigungsschutz: § 250 I BauGB ermächtigt die Bundesländer eine Verordnung zu erlassen, nach der bei angespannten Wohnungsmärkten eine Behördengenehmigung erforderlich wird, wenn ein Mietshaus in Eigentumswohnungen umgewandelt wird, sofern sich nicht mehr als fünf Wohnungen im Gebäude befinden. Unser Verband hat die Landesregierung zum Erlass einer derartigen Verordnung aufgefordert. Das Innenministerium hat jedoch abgelehnt mit Hinweis darauf, dass eine derartige Verordnung nicht benötigt werde. Viele, die jemals von einer Umwandlung betroffen waren, mussten die Erfahrung machen, dass die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen fast regelmäßig mit Mieterverdrängung einhergeht. Ziel solcher Umwandlungen ist in der Regel das Interesse der Eigentümer, die Wohnungen einzeln zu verkaufen, weil damit ein wesentlich höherer Kaufpreis erzielt werden kann, als mit der Veräußerung des Gesamtobjektes. Bei der Veräußerung einzelner Wohnungen enden die bestehenden Mietverhältnisse in sehr vielen Fällen durch Kündigung des neuen Vermieters. Die Mieterorganisation ist nicht prinzipiell gegen Eigentumswohnungen – der Bedarf kann aber ohne weiteres im Neubau befriedigt werden. Die Mieterorganisation hält den Anspruch aufrecht und wird zu gegebener Zeit auf das Projekt zurückkommen. Betriebskostenabrechnungen bei Finanzinvestoren: Finanzinvestoren haben den Komplex Betriebskosten als neue zusätzliche Einnahmequelle für sich entdeckt – ganz vorne mit dabei: Vonovia. Für die Gewinnmaximierung werden Dienstleistungsverträge mit externen Unternehmen abgeschlossen. Wenn möglich, sollten die externen Unternehmen solche des eigenen Konzernverbundes sein. Hauswarttätigkeiten werden dabei sehr kleinteilig zerlegt. Eine Kolonne übernimmt die Treppenhausreinigung – und nur diese. Eine weitere überprüft, ob alle technischen Einrichtungen des Hauses funktionieren, obwohl – wie es früher der Fall war – ein gewissenhafter Hausmeister beide Dinge gleichzeitig machen kann. Die gleichen Mechanismen kommen beim Wohnumfeld zur Anwendung. Fensterreinigung, Wegereinigung, Gartenpflege, Überprüfung von Spielplätzen, Überprüfung der Standsicherheit von Bäumen, Reinigung von Regenrinnen – alles wird möglichst getrennt abgerechnet. Es ist wohl nur eine Frage der Zeit, bis ein neues Wegegeld auftaucht: Acht Cent für eine Treppe mit acht Stufen aufwärts, vier Cent für dieselbe Treppe abwärts. Es gibt erste Versuche, Strom- und Heizenergielieferungen in den Konzernverbund zu integrieren. In jeder Position steckt eine Gewinnmarge, für jede Position fällt Umsatzsteuer an. Auf diese Weise nehmen die Betriebskosten abenteuerliche Ausmaße an. Der Missbrauch von Betriebskostenabrechnungen konterkariert viele Bemühungen, den Mietenanstieg zu dämpfen. Schlimmer noch: Die meisten Jobcenter sind damit überfordert, ungerechtfertigte Betriebskostenanteile zurückzuweisen und das Unternehmen zur Nachbesserung aufzufordern, wenn sie derartige Abrechnungen als Kosten der Unterkunft übernehmen sollen. Auf diese Weise werden Finanzinvestoren von der öffentlichen Hand gefördert. Die Mieterorganisation fordert deshalb eine Bruttobetrachtung der Miete, bei der nur verbrauchsabhängige Betriebskosten außen vor bleiben. Damit soll erreicht werden, dass die Gesamtbelastung bei der Miete besser vergleichbar wird und dass Missbräuche bei den Betriebskosten zu Lasten der Nettorendite gehen. Der geförderte Wohnungsbau könnte dabei eine Vorreiterrolle spielen. Mit Rücksicht auf die aktuelle Explosion der Energiekosten fordert der Landesmieterbund die Landesregierung auf, den von der Bundesregierung beschlossenen Energiekostenzuschuss um 50 % aufzustocken. Schleswig-Holstein ist wegen seiner exponierten Lage zwischen den Meeren seit jeher ein Land mit besonders hohen Energiekosten. Wohnungspolitik ist von Haus aus vielschichtig. Nachdem die großen Träger des Mietwohnungsneubaus binnen kurzer Zeit vom Markt verschwunden sind, indem sie von Finanzinvestoren aufgekauft wurden, fehlt es den Kommunen an Trägern des Mietwohnungsbaus namentlich im geförderten Wohnungsbau. Deswegen fordert die Mieterorganisation die Gründung neuer kommunaler Wohnungsbaugesellschaften, die dem geförderten Wohnungsbau neuen Auftrieb geben könnten. Auch eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft hält die Mieterorganisation für sinnvoll. Gerade die unteren Gehaltsstufen der im öffentlichen Dienst tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben es auf dem freien Wohnungsmarkt besonders schwer. Dienstwohnungen des Landes können für zusätzliche Entlastung der Wohnungsmärkte sorgen. Auch im Falle von größeren Gewerbeansiedlungen ist es wünschenswert, mit dem Investor für eine Ausweitung des Wohnungsangebotes zu sorgen, damit der örtliche Markt nicht zusätzlich belastet wird. Verantwortlich: Jochen Kiersch, Kiel |
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