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Landesseiten 1. Resümee des Jahres 2020 |
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Landesseiten 1. Neues Wohnraumentwicklungskonzept für |
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Landesseiten 1. Muss ist beim Auszug |
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Landesseiten 1. Kieler Mieterverein öffnet Geschäftsstellen |
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Landesseiten 1. Rechte und Pflichten von Mieterinnen |
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Landesseiten 1. Landesverbandstag 2020 in Lübeck |
Kiel, den 26.03.2020 In der Corona-Krise wendet sich der Die Corona-Pandemie hält alle in Atem und viele Menschen schauen ängstlich in die Zukunft. Aufgrund der herausragenden Arbeit und Einsatzbereitschaft vieler Berufsgruppen ist aktuell ein Großteil der Daseinsvorsage weitestgehend gewährleistet. Mit zunehmender Ausbreitung des Virus stellt sich jedoch nicht nur die Frage nach der Fortsetzung von Arbeitsverhältnissen, sondern auch die eventuell aus Einkommensverlusten resultierende Zahlungsunfähigkeit von Mieterinnen und Mietern. „Sollte den mietrechtlichen Zahlungsverbindlichkeiten nicht mehr nachgekommen werden, drohen ordentliche und außerordentliche Kündigungen. Auch die Fortsetzung von gewerblichen Mietverhältnissen ist gefährdet“, so Ann Sophie Mainitz, Geschäftsführerin des Deutschen Mieterbundes Landesverband Schleswig-Holstein. Gewerbetreibende können zum gegenwärtigen Zeitpunkt ihrer Tätigkeit nicht mehr oder nur beschränkt nachgehen. Viele Arbeitnehmer werden in Kurzarbeit geschickt oder erhalten die betriebsbedingte Kündigung. Diese Gegebenheiten werden voraussichtlich bis auf Weiteres anhalten und haben weitreichende Konsequenzen. Das Gesamteinkommen pro Haushalt wird sich in der kommenden Zeit massiv reduzieren oder ggfs. ganz ausbleiben. „Es ist nicht erstrebenswert, die Problematik der Mietzahlungen in zeitlicher Hinsicht nur zu verschieben. Es ist damit zu rechnen, dass viele Mieterinnen und Mieter, die gegenwärtig ihrer Mietzahlungsverpflichtung im Zuge der Corona-Pandemie nicht nachkommen können, auch nach der Corona-Pandemie existenzielle finanzielle Probleme haben werden“, so Jochen Kiersch, Landesvorsitzender des Deutschen Mieterbundes Landesverband Schleswig-Holstein. Der Deutsche Mieterbund Landesverband Schleswig-Holstein hat sich insofern an die Landesregierung gewandt und den Vorschlag zur Einrichtung von „Sicher-Wohnen-Fonds“ unterbreitet. Danach sollen Mietzahlungen von Mieterinnen und Mietern aus Schleswig-Holstein, die aufgrund der Corona-Pandemie in finanzielle Bedrängnis geraten sind, durch diese Fonds des Landes Schleswig-Holstein übernommen werden. „Wir regen an, diese Leistungen aus den Fonds als finanziellen Zuschuss auszugestalten“, so Kiersch. „In diesen Zeiten der Not ist es dringend geboten, das vertraute Heim von Mieterinnen und Mietern nicht zu gefährden“, so Kiersch weiter. „Gleichzeitig appellieren wir an die Vermieter in Schleswig-Holstein, sich der Nöte ihrer Mieterinnen und Mieter bewusst zu werden und im Zuge des Solidaritätsgedankens unkonventionelle Lösungen zu finden“, so Mainitz abschließend. Verantwortlich: Ann Sophie Mainitz, Kiel |
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Lübeck / Kiel, den 18.03.2020 Deutscher Mieterbund Landesverband Schleswig-Holstein:Landesverbandstag 2020 in Lübeckvon Coronavirus überschattetDer Landesverbandstag des Deutschen Mieterbundes Landesverband Schleswig-Holstein am 14.03.2020 in Lübeck fand nicht wie geplant statt. Aufgrund des grassierenden Coronavirus entschied der Landesverbands-Vorstand, dass der öffentliche Teil abzusagen sei und die geladenen Gäste nicht teilnehmen dürften. Insofern erfolgte nur die Durchführung des internen Teils mit ca. 33 Delegierten. Jochen Kiersch, der Vorstandsvorsitzende des Landesverbandes Schleswig-Holstein, erinnerte an die letzten 100 Jahre in der Mieterorganisation und stellte noch einmal die ernüchternde Situation für Mieterinnen und Mieter in Schleswig-Holstein ohne Mietpreisbremse und Kappungsgrenzenverordnung dar. „Rückblickend wurde in den letzten 100 Jahren für die Mieterinnen und Mieter in Schleswig-Holstein viel erreicht“, so Jochen Kiersch. „2019 war jedoch kein gutes Jahr für den Mieterschutz“, so Kiersch weiter. Die Geschäftsführerin Ann Sophie Mainitz berichtete über Aktivitäten, die 2018 und 2019 unternommen wurden, um die Mieterposition im Land zu stärken. Dann wurde über die vorliegenden Anträge abgestimmt. Auf Grundlage des bestehenden Forderungsprogramms von 2018 haben die Delegierten des Landesverbandstages 2020 unter anderem neu beschlossen, dass der Bestand im sozialen Mietwohnungsbau um 5.000 Wohneinheiten jährlich zu erhöhen sei. Dies ist darauf zurückzuführen, dass das Ziel der Landesregierung, 1.600 sozial geförderte Wohneinheiten zu errichten, welches in 2018 und 2019 nicht eingehalten werden konnte, gerade ausreichend wäre, um den geringen Bestand von ca. 46.600 Wohneinheiten zu halten. Aufgrund der angespannten Lage am Wohnungsmarkt und da keine effektiven Alternativinstrumente vorhanden sind, beschlossen die anwesenden Delegierten, dass es dringend geboten sei, die Mietpreisbremse und Kappungsgrenzenverordnung wieder einzuführen. „Es ist notwendig, Mieterrechte bei dieser Abwärtsentwicklung durch wirkungsvolle Instrumente für Angebots- und Bestandsmieten zu stärken“, so Ann Sophie Mainitz. Auch der Streichung der gesetzlichen Frist zum Einbau von Kaltwasserzählern bis zum 31.12.2020 in § 44 Abs. 2 LBO standen die Delegierten mit Unverständnis gegenüber und beschlossen, dass der Landtag aufzufordern sei, diese gesetzliche Frist wieder in § 44 Abs. 2 LBO aufzunehmen. Zudem sahen die Delegierten eine Problematik darin, dass Landesbedienstete ebenfalls auf den angespannten Wohnungsmarkt drängen und gegebenenfalls zum Teil nicht gewährleistet werden kann, dass die Bediensteten bezahlbaren Wohnraum nahe ihrer Arbeitsstelle finden. Als ebenso relevant sahen die Delegierten den Umgang mit dem aufkommenden Problem, welches entsteht, wenn aufgrund der vermehrten Bautätigkeit vermehrt Werksarbeiter auf den angespannten Wohnungsmarkt in Ballungsräumen drängen. Aufgrund des dringenden Handlungsbedarfes beschloss die Delegiertenversammlung, dass die Landesregierung aufzufordern sei, für Bedienstete des Landes Schleswig-Holstein ausreichend Werkswohnungen vorzuhalten. Gleichzeitig wurde beschlossen, dass die Landesregierung und die Kommunen aufzufordern seien, Vorkehrungen zu treffen, dass bei Ansiedlung von Gewerbe gewährleistet wird, dass für die Bediensteten in ausreichendem Umfang Werkswohnungen geschaffen werden. Zwar nicht unbedingt mietpolitisch relevant, jedoch ebenfalls von großer Notwendigkeit waren die Vorstandswahlen des Landesverbandes Schleswig-Holstein. Erfreulich war in diesem Zusammenhang, dass die Beisitzer Kurt Plagemann und Lutz Witt sich erneut zur Wahl stellten und auch im Amt bestätigt wurden. Leider stellte der Beisitzer Detlev Gutsch sich nicht für eine weitere Amtsperiode zur Verfügung. Nach jahrelanger umfangreicher Arbeit als 1. Vorsitzender des Mietervereins Flensburg und als Vorstandsmitglied des Landesverbandes ist dieser Schritt nachvollziehbar und verdient. Sein Nachfolger Florian Matz, welcher nun die Position des 1. Vorsitzenden des Mietervereins Flensburg bekleidet, konnte jedoch mit der überwiegenden Anzahl der Stimmen als sein Nachfolger für den Landesverband gewonnen werden. Zu unserem Bedauern stellte auch Schriftführerin Heidrun Clausen ihr Amt zur Verfügung. Frau Clausen zeichnete sich durch ihr großes Engagement für Mieterbelange auf Landes-, jedoch auch auf Bundesebene aus. Aufgrund dessen erhielt Frau Clausen auch das große Ehrenzeichen in Gold von der Bundesgeschäftsstelle. Sie hinterlässt eine Lücke im Vorstand, welche nun die Geschäftsführerin des Landesverbandes Schleswig-Holstein und des Kieler Mietervereins Ann Sophie Mainitz durch die Wahl zur Schriftführerin im Landesverband Schleswig-Holstein versuchen wird zu füllen. Mit den Vorstandswahlen ging ein aufregender und veränderter Landesverbandstag 2020 in Lübeck zu Ende. Auch wenn der Coronavirus uns alle in Atem hält und zeitweise zu Verunsicherung und Verängstigung führt, zeigt auch dieser Landesverbandstag, dass die Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein zusammenhalten. Verantwortlich: Ann Sophie Mainitz, Kiel |
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Kiel, den 07.11.2019 Neuer Betriebskostenspiegel für Schleswig-Holstein Die Belastung durch Betriebskosten für Mieter in Schleswig-Holstein ist im Vergleich zum Vorjahr konstant geblieben. Grundlage der Betrachtung ist das Abrechnungsjahr 2017. Im Jahr 2017 betrug die durchschnittliche Belastung der Mieter 2,27 € / m2 im Monat. Positiv ist jedoch zu bemerken, dass die Belastung bei Umlage aller denkbaren Betriebskosten im Erfassungsjahr 2016 noch bei 2,87 € / m2 im Monat lag, nach Auswertung der Datenbasis für das Erfassungsjahr 2017 jedoch nur noch bei 2,84 € / m2 im Monat. Zum besseren Verständnis musste ein Mieter einer 50 Quadratmeter großen Wohnung durchschnittlich 1.704,00 € im Jahr für Betriebskosten aufwenden. Eine genauere Betrachtung zeigt nach Angabe des Deutschen Mieterbundes Schleswig-Holstein, dass die Kosten einzelner Betriebskostenarten auffällig gestiegen sind. Marginale Steigerungen sind bei der Grundsteuer (2016 0,17 € / m2 – 2017 0,18 € / m2), dem Wasser inklusive Abwasser (2016 0,34 € / m2 - 2017 0,35 €/ m2), dem Aufzug (2016 0,16 € / m2 - 2017 0,17 € / m2) und dem allgemeinen Strom (2016 0,05 € / m2 - 2017 0,06 € / m2) zu verzeichnen. Enorm sind jedoch die Steigerungen bei Müllbeseitigung (2016 0,18 € / m2 - 2017 0,20 € / m2), Versicherung (2016 0,17 € / m2 - 2017 0,19 € / m2) und Hauswart (2016 0,29 € / m2- 2017 0,35 € / m2). Viele Mieter haben diese Steigerung auch am eigenen Leib erfahren. Positiv ist allerdings die Kostenentwicklung der Heizung inklusive Warmwasser (2016 1,15 € / m2 – 2017 1,08 € / m2) zu bewerten. Allerdings handelte es sich auch um eine milde Heizperiode. Für das kommende Jahr wird leider mit weiteren Steigerungen bei den Betriebs- und Heizkosten gerechnet. Nähere Auskünfte zu allen hiermit zusammenhängenden Fragen erteilen alle schleswig-holsteinischen Mietervereine. Deren Sprechzeiten und Aufnahmebedingungen können bei der Landesgeschäftsstelle des Deutschen Mieterbundes Schleswig-Holstein, Eggerstedtstraße 1, 24103 Kiel, Telefon 0431/97919-0 erfragt werden. Sie sind auch im Internet verfügbar unter www.mieterbund-schleswig-holstein.de. Verantwortlich: Ann Sophie Mainitz, Kiel
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