Energieeinsparverordnung tritt in Kraft
Kiel, den 29.09.2009
Energieeinsparverordnung tritt in Kraft
wichtig für Schleswig-Holstein
Am 1. Oktober 2009 tritt die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Dabei werden die Anforderungen an die energetische Qualität von Neubauten und an die Modernisierung von Altbauten verschärft.
Der Energiebedarf für Heizung und Warmwasser soll in Wohn- und Nichtwohngebäuden um durchschnittlich 30 Prozent sinken. Hier die wesentlichen Änderungen:
Neubauten: Wird ein Haus neu gebaut, muss sein gesamter Jahresprimärenergiebedarf um 30 Prozent niedriger liegen als noch nach der Energieeinsparverordnung 2007 erforderlich. Die Wärmedämmung der Gebäudehülle muss dabei im Durchschnitt 15 Prozent effizienter sein als bisher.
Altbauten: Bei größeren baulichen Maßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung der Wände, Austausch der Fenster) müssen die neuen Bauteile einen 30 Prozent besseren energetischen Wert erreichen als bisher gefordert. Alternativ kann der Haussanierer dafür sorgen, dass der Jahresprimärenergiebedarf des gesamten Gebäudes um 30 Prozent sinkt. Dafür müsste neben einer energieeffizienten Gebäudehülle eine moderne Heizungsanlage eingebaut werden.
Darüber hinaus gibt es noch eine Reihe neuer Regeln und Übergangsfristen, die für alle Eigentümer schon jetzt gelten.
Im Einzelnen:
• Bis Ende 2011 müssen die oberste begehbare Geschossdecke oder das Dach darüber eine Wärmedämmung erhalten.
• Die obersten nicht begehbaren, aber zugänglichen Geschossdecken (zum Beispiel Spitzboden) müssen abhängig vom Bodenaufbau in Zukunft stärker gedämmt sein als bisher (zum Beispiel 14 Zentimeter Dämmung).
• In Wohngebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten müssen Nachtstromspeicherheizungen, die älter als 30 Jahre sind, bis 2019 durch effizientere Geräte ersetzt werden.
Einige Nachrüstverpflichtungen bestehen außerdem weiter. So muss ein vor 1978 eingebauter Öl- oder Gaskessel durch einen neuen Kessel ersetzt werden. Alle zugänglichen Heizungs- und Warm-wasserleitungen im nicht beheizten Keller müssen gedämmt werden.
Für Schleswig-Holstein hat die Neuregelung besondere Bedeutung. Das Land zwischen den Meeren hat den höchsten Energieverbrauch für Raumwärme bundesweit. Ursächlich hierfür sind seine klimatischen Bedingungen namentlich der stetige Wind.
Die verschärften Anforderungen der EnEV 2009 betreffen früher oder später alle unmodernisierten Wohnungen im Lande, die bis zum Ende der siebziger Jahre errichtet worden sind und zwar sowohl Miet- und Eigentumswohnungen, wie auch die Eigenheime.
Dies sind nach Schätzungen des Mieterbundes Schleswig-Holstein rund 900.000 Wohnungen entsprechend ca. 66 Prozent des Wohnungsbestandes.
Auch wenn sich die Energiepreise aktuell wieder auf einem erträglichen Niveau befinden, gibt es keinen nennenswerten Zweifel daran, dass ein weiterer dauerhafter Anstieg vorprogrammiert ist. Deswegen sind sich alle Marktbeteiligten – auch die Mieterorganisation – darüber einig, dass erheblicher Bedarf an energetischer Modernisierung besteht. Allerdings weist der Landesmieterbund warnend darauf hin, dass im Regelfall Mieterhöhungen nach energetischer Modernisierung deutlich höher ausfallen, als an Energiekosten letztlich eingespart werden. „Warmmietenneutrale Modernisierung“ ist eine Fata Morgana. Deswegen müssen für die energetische Modernisierung Fördermittel in ausreichender Höhe bereit gestellt werden, die verhindern, dass einkommensschwache Haushalte, die Modernisierungs-mieterhöhungen nicht mehr bezahlen können, „hinausmodernisiert“ werden.
Nähere Auskünfte zu allen hiermit zusammenhängenden Fragen erteilen alle schleswig-holsteinischen Mietervereine. Deren Sprechzeiten und Aufnahmebedingungen können bei der Landesgeschäftsstelle des Mieterbundes Schleswig-Holstein, Eggerstedtstraße 1, 24103 Kiel, Telefon 0431/97919-0 erfragt werden. Sie sind auch im Internet verfügbar unter www.mieterbund-schleswig-holstein.de.
Verantwortlich: Jochen Kiersch – Kiel