Wohnungsmarktprognose 2025 – Mieterbund Schleswig-Holstein widerspricht dem Innenministerium

Kiel, den 28.06.2011

Wohnungsmarktprognose 2025
Mieterbund Schleswig-Holstein widerspricht dem
Innenministerium

Das Datum der Pressemitteilung des Innenministeriums vom 27. Juni 2006 ist symptomatisch: Die Aussagen des Ministeriums sind nicht auf der Höhe der Zeit, so der Mieterbund Schleswig-Holstein. Zwar ist es zutreffend, dass in Schleswig-Holstein keine neue allgemeine Wohnungsnot droht, dennoch gibt es nach Feststellung der schleswig-holsteinischen Mietervereine erhebliche Probleme auf den Teilmärkten.

Insbesondere im hamburgischen Umland, aber auch in Kiel, Lübeck und Flensburg gibt es eine spürbare Mangellage an preiswerten Wohnungen. Die Ursachen dafür sind schnell ausgemacht und werden von den Gutachtern des Institutes für Stadtforschung und Strukturpolitik durchaus bestätigt. So ist die Neubauleistung insbesondere im Mietwohnungsbau auf einem extrem niedrigen Niveau angelangt. 1997 wurden noch 20.870 Wohnungen fertig gestellt gegenüber 6.262 in 2009. In den letzten vier Jahren wurden etwa doppelt so viele Wohnungen in Ein- und Zwei-Familienhäusern gebaut wie in Mehrfamilienhäusern. Gleichzeitig konzentrieren sich die Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld in hohem Maße in den Ober- und Mittelzentren des Landes, so die Gutachter. Genau in diesen Gebieten verzeichnen die Mietervereine einen überproportionalen Anstieg der Mieten für kleine und einfache Wohnungen. Gleichzeitig schmelzen in diesen Gebieten die Sozialbindungen schneller als jemals zuvor.

Die im Rahmen einer Fachtagung getroffene Aussage von Innenminister Schlie, das Land habe ganz im Sinne der Gutachter den Abschmelzprozess des Sozialwohnungsbestandes ausreichend ausgeglichen, wird von der Mieterorganisation vehement zurückgewiesen.

Die Gutachter haben den Ersatz der innerhalb der nächsten 10 Jahre entfallenden Sozialbindungen wie folgt vorgeschlagen: Ein Viertel Ersatz im Rahmen der Neubauförderung, ein Viertel Ersatz im Rahmen der Modernisierungsförderung und ein Viertel Ersatz über Kooperationen beziehungsweise Vereinbarungen ohne Landesförderung zwischen Vermietern und Kommunen. Das letzte Viertel – so die Gutachter – müsse nicht ersetzt werden, solange eine relativ entspannte Wohnungsmarktlage herrsche und die Versorgung im nennenswerten Umfang im nicht preisgebundenen Bestand möglich ist.

Genau hieran knüpft die Kritik der Mieterorganisation. Auf Nachfrage haben die Gutachter bestätigt, dass ihnen keine belastbaren Informationen darüber vorliegen, ob überhaupt und wenn ja in welchem Umfang fortfallende Bindungen durch Kooperationsverträge oder ähnliches kompensiert werden. Das herauszufinden sei auch nicht ihr Auftrag gewesen. Das dritte Viertel des Ersatzes abschmelzender Bindungen existiert also nur in der Theorie.

Die schleswig-holsteinischen Mietervereine kritisieren auch den Ansatz des Innenministeriums, Wohnungsbauförderung durch Verzicht auf Förderung zu betreiben. Schon die Mietspiegel 2008 und 2010 der Landeshauptstadt haben bewiesen, dass besonders kleine, ältere und energetisch schlecht aufgestellte Wohnungen überproportionale Mieterhöhungen zu verzeichnen hatten. Der Trend ist ungebrochen. Besser ausgestattete und größere Neubauwohnungen haben zum Teil kräftig nachgegeben. Daraus schließen die schleswig-holsteinischen Mietervereine, dass es auf dem Teilmarkt für einkommensschwache Haushalte eine ausgeprägte Mangellage gibt. Sie fordern deshalb das Innenministerium auf, fortfallende Bindungen vollständig zu ersetzen und mit Rücksicht auf die immer noch zunehmende Zahl einkommensschwacher Haushalte den Bestand gebundener Wohnungen sukzessive wieder aufzustocken. Aktuell jedenfalls – das steht fest – kompensiert das Innenministerium fortfallende Bindungen nach eigenem Bekunden nur mit 50 %.

Verantwortlich: Jochen Kiersch, Kiel

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