Wer zahlt für zusätzliche Sicherheit?
Kiel, den 08.08.2017
Wer zahlt für zusätzliche Sicherheit?
Einen Anspruch auf den nachträglichen Einbau von einbruchshemmenden Fenstern oder Türen, Sicherheitsschloss, Türspion oder Gegensprechanlage haben Mieter in der Regel nicht. Anders sieht es eventuell aus, wenn es zu gehäuften Einbrüchen in der Nachbarschaft gekommen ist. Investiert der Vermieter in Schutzmaßnahmen, handelt es sich nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes Landesverband Schleswig-Holstein um Modernisierungen. Danach wäre der Vermieter berechtigt die Miete zu erhöhen; er darf 11 Prozent der Kosten der Baumaßnahme pro Jahr anteilig auf die Miete umlegen.
Wollen Mieter von sich aus in ihre Wohnungssicherheit investieren, ist bei allen baulichen Änderungen der Mietsache die Erlaubnis des Vermieters einzuholen. Der muss und wird bei einem vorhandenen schützenswerten Interesse des Mieters zwar kleineren Baumaßnahmen zustimmen. Geklärt werden sollte aber auch, so der Deutsche Mieterbund Landesverband Schleswig-Holstein, was am Ende der Mietzeit mit der Mieterinvestition passiert. Zulässig und denkbar ist in vielen Fällen, dass der Vermieter die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes fordert, so dass noch einmal hohe Kosten auf den Mieter zukommen würden.
Der Deutsche Mieterbund Landesverband Schleswig-Holstein empfiehlt deshalb Mietern, mit ihrem Vermieter von Anfang an zu vereinbaren, dass die Mieterinvestition beim Auszug nicht beseitigt werden muss. Sinnvoll wäre auch eine Ergänzung, dass der Vermieter für den Verbleib der Sicherheitsmaßnahmen eine angemessene Entschädigung zahlt. Informationen, Beispiele und Muster für eine so genannte Mieter-Modernisierungsvereinbarung enthält die DMB-Broschüre „Modernisierung“, die für 6,00 Euro bei allen örtlichen Mietervereinen gekauft oder unter www.mieterbund-schleswig-holstein.de bestellt werden kann (zzgl. 1,50 Euro Versandkosten).
Nähere Auskünfte zu allen hiermit zusammenhängenden Fragen erteilen alle schleswig-holsteinischen Mietervereine. Deren Sprechzeiten und Aufnahmebedingungen können bei der Landesgeschäftsstelle des Deutschen Mieterbundes Schleswig-Holstein, Eggerstedtstraße 1, 24103 Kiel, Telefon 0431/97919-0 erfragt werden. Sie sind auch im Internet verfügbar unter www.mieterbund-schleswig-holstein.de.
Verantwortlich: Geschäftsführerin Heidrun Clausen, Kiel