Streit um die Fehlbelegungsabgabe spitzt sich zu Mieterbund strebt gerichtliche Überprüfung an
Kiel, den 26.01.1999
Streit um die Fehlbelegungsabgabe spitzt sich zu
Mieterbund strebt gerichtliche Überprüfung an
Während der Landesgesetzgeber die Fehlbelegungsabgabe mit Wirkung vom 01.07.1998 insgesamt etwas gerechter gestaltet hat, hat die Landesregierung unter Federführung des Bauministeriums Schleswig-Holstein eine Verordnung zu diesem Gesetz erlassen, die diese Erleichterungen im Ergebnis umkehrt.
Nach einer Untersuchung des schleswig-holsteinischen Mieterbundes langt das Land richtig zu. Anhand der Mietspiegel-Städte läßt sich dies nachweisen. Hier müssen Fehlbeleger in der Mehrzahl aller Fälle wesentlich tiefer in die Tasche greifen, als wenn sie eine vergleichbare frei finanzierte Wohnung gemietet hätten. Ursächlich hierfür ist, daß die in der Landesverordnung als Vergleichsmaßstab ausgewiesenen Werte in der Mehrzahl aller Fälle weit über den Mittelwerten der Mietspiegel liegen.
Der Landesmieterbund hatte versucht, mit dem Ministerium über diese Tatbestände ins Gespräch zu kommen, fand aber keinerlei Einigungsbereitschaft. Zwischenzeitlich haben die ersten Mieter mit den neuen Leistungsbescheiden der Investitionsbank bei den Mietervereinsgeschäftsstellen erbost nachgefragt, ob sie die teilweise drastischen Steigerungen bei der Fehlbelegungsabgabe tatsächlich hinnehmen müssen. Die ersten Widersprüche dazu sind bereits herausgegangen. Es zeichnet sich ab, daß eine neue Prozeßlawine in Gang kommt, wie sie bereits bei der Einführung der Fehlbelegungsabgabe im Jahre 1992 zu verzeichnen war. Damals allerdings hatte der Landesgesetzgeber eingelenkt und für den zweiten Erhebungszeitraum das Gesetz mieterfreundlicher ausgestaltet. Es bleibt abzuwarten, ob auch in diesem Erhebungszyklus erst gerichtliche Maßnahmen zu einer Verbesserung führen.
Ganz besonders erbost den Landesmieterbund in diesem Zusammenhang die Tatsache, daß das Bauministerium den Vorschlägen des Landesmieterbundes, die anstehenden Streitfragen exemplarisch an einigen Musterprozessen zu klären, „völlig zugenagelt“ gegenüberstand. Es hat insoweit jedwedes Entgegenkommen abgelehnt und setzt offenbar darauf, daß eine Mehrheit von Mieterhaushalten gerichtliche Maßnahmen gegen die Fehlbelegungsabgabe scheut, so daß die Bescheide auch dann bestandskräftig werden, wenn sich später die Unwirksamkeit der Vorordnung herausstellen sollte. Dies hält der Landesmieterbund für schlechten Stil. Er fordert das Land mit Nachdruck auf, die entsprechende Landesverordnung zu überprüfen und – wie andere Bundesländer auch – die Fehlbelegungsabgabe so weit nach unten anzupassen, daß keine Mehrbelastung gegenüber „normalen frei finanzierten“ Wohnungen eintritt und im übrigen der sozialen Entmischung von Großsiedlungen entgegengewirkt wird.
Verantwortlich: Jochen Kiersch, Kiel