Sparpaket des Bundes:Landesmieterbund teilt Einschätzung der KommunenStreichung des pauschalierten Wohngeldes erfordert Stärkung kommunaler Wohnungsbaugesellschaften
Kiel, den 16.07.1999
Sparpaket des Bundes:Landesmieterbund teilt Einschätzung der KommunenStreichung des pauschalierten Wohngeldes erfordert Stärkung kommunaler Wohnungsbaugesellschaften
Der Landesmieterbund Schleswig-Holstein teilt die Einschätzung des Städteverbandes Schleswig-Holstein, wonach insbesondere die Verlagerung des pauschalierten Wohngeldes für Sozialhilfeempfänger auf die Kommunen zu einer schweren zusätzlichen Belastung führen werde. Auf die damit verbundenen Risiken hatte der Landesmieterbund schon in seiner Pressemitteilung vom 06.07.1999 hingewiesen.
Nach Auffassung des Landesmieterbundes werden die Kommunen auch dadurch zusätzlich belastet, daß die Anhebung des Tabellenwohngeldes erneut verschoben worden ist. Die schon von der alten Bundesregierung mehrfach versprochene Anpassung des Wohngeldes nämlich hätte dazu geführt, daß die Zahl der Wohngeldbezieher steigt und der Sozialhilfeetat in annähernd gleichem Umfang entlastet wird. Während das Wohngeld zu jeweils zu 50 % vom Bund und den Ländern bezahlt wird, ist die Sozialhilfe ausschließlich kommunale Angelegenheit.
Wegen dieser seit längerem bekannten zusätzlichen Belastungen hatte insbesondere auch der dem Landesmieterbund angehörige Kieler Mieterverein dringend davor gewarnt, die Kieler Wohnungsbaugesellschaft zu verkaufen, da die Stadt nur über dieses Instrument preiswerte Mieten vorhalten und den Kieler Wohnungsmarkt mietendämpfend beeinflussen kann. Aus dem gleiche Grunde wendet sich der Landesmieterbund gegen alle Überlegungen die Wobau Schleswig-Holstein zu verkaufen, wie dies CDU-Kandidat Rühe bereits angekündigt hat.
Der Landesmieterbund wiederholt in diesem Zusammenhang seine Aufforderungan den Bundesgesetzgeber, die Wohngeldzahlungen sowohl für die Mieter wie auch für die Kommunen berechenbar zu machen. Dazu sei es erforderlich, einen festen Rhythmus zur Wohngeldanpassung gesetzlich festzulegen und einen Maßstab einzuziehen, der den Umfang der Erhöhungen regelt. Denkbar sei, das Wohngeld im Dreijahresrhythmus anzupassen, und zwar im gleichen Verhältnis, wie sich der Mietenindex bewegt.
Verantwortlich: Jochen Kiersch, Kiel