Neues Wohnraumförderungsgesetz: VNW-Kritik geht ins Leere Modernisierungsmieterhöhungen bis zur Vergleichsmiete uneingeschränkt und sofort möglich – Übergangsfrist nur bedingt wirksam
Kiel, den 17.06.2008
Neues Wohnraumförderungsgesetz: VNW-Kritik geht ins Leere
Modernisierungsmieterhöhungen bis zur Vergleichsmiete uneingeschränkt und sofort möglich – Übergangsfrist nur bedingt wirksam
Auf die Pressemitteilung des Verbandes Norddeutscher Wohnungsunternehmen vom 17.06.2008 weist der Landesmieterbund darauf hin, dass der Gesetzesentwurf des Landes bei vorzeitig frei gewordenen Wohnungen Modernisierungsmieterhöhungen sofort zulässt. Bestandsgarantien und Kappungsgrenzen sollen ausdrücklich nicht gelten.
Maßstab soll nur noch die ortsübliche Vergleichsmiete sein, die für modernisierte Wohnungen regelmäßig über den Mietspiegelmittelwerten liegt. Der Landesmieterbund bleibt bei seiner Kritik: Der Gesetzentwurf katapultiert den letzten preiswerten Wohnungsbestand in kürzester Zeit auf den freien Markt. Sehr viel schneller jedenfalls als dies beim Fortbestand des geltenden Rechtes der Fall wäre.
Ohne Modernisierung gelten Übergangsfristen: Diese laufen für Wohnungen, deren verkürzte 35-jährige Bindungsfrist am 01.01.2009 abgelaufen ist, jedoch nur bis zum 31.12.2011. Für Wohnungen, die die Bindungsdauer von 35 Jahren nach dem 01.01.2009 erreichen, läuft die Frist zum 31.12.2014. Je später die Bindung ausläuft, desto kürzer ist die Übergangsfrist. Auch danach soll es durchaus noch Einschränkungen geben – z. B. soll sich die Miete für beschränkte Zeit um nicht mehr als 9 % innerhalb von 3 Jahren erhöhen, maximal bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.
Dies alles darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass das geplante Gesetz gerade die preiswerten Wohnungen treffen wird. Je größer die Differenz zwischen geförderter Miete und frei finanzierter Miete ist (z. B. im hamburgischen Umland sowie in Kiel und Lübeck), desto schädlicher wirkt die Neuregelung. 9 % Mieterhöhung in 3 Jahren sind für einkommensschwache Haushalte eine starke Mehrbelastung, die sie zusätzlich zu den gestiegenen Energiekosten schultern müssen selbst wenn die erste Erhöhung erst in drei Jahren eintrifft. Die Mieterhöhungsspielräume betragen fast das Dreifache der jüngsten Steigerungsraten. Und im Falle der Modernisierung greift – außer der Ortsüblichkeit – keinerlei Bremse. Je niedriger die Miete und je aufwändiger die Modernisierung desto höher die Mieterhöhung. Schutz? Keiner!
Verantwortlich: Jochen Kiersch – Kiel