Mietpreisbremse und Kappungsgrenze: Landesregierung begeht einen fatalen Fehler!
Kiel, den 28.11.2019
Mietpreisbremse und Kappungsgrenze:
Landesregierung begeht einen fatalen Fehler!
Seit geraumer Zeit beherrschen mietpolitische Probleme die öffentliche Berichterstattung. So auch in Schleswig-Holstein. Immer mehr Mieterinnen und Mieter spüren am eigenen Leib, dass die Mieten stetig steigen und Wohnen sich in manchen Gebieten zu einem „Luxusgut“ entwickelt hat. Trotz dieser brisanten Situation und der bestehenden Ängste der Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner hat die Landesregierung beschlossen, die Kappungsgrenze auslaufen zu lassen und die Mietpreisbremse vorzeitig abzuschaffen. Die Entscheidung ist falsch und ein Schlag ins Gesicht jeder Mieterin und jedes Mieters in Schleswig-Holstein.
Nach langer Anlaufzeit wurde das Instrument der Mietpreisbremse nun endlich vom Bundesgesetzgeber so verschärft, dass eine unmittelbare Auswirkung auf den angespannten Wohnungsmarkt bevorsteht. Obgleich dieser Verbesserung des Mieterschutzes beschließt die Landesregierung Schleswig-Holstein als einziges Bundesland, die Mietpreisbremse und Kappungsgrenze vorzeitig abzuschaffen bzw. auslaufen zu lassen. „Dieser Schritt ist für uns nicht nachvollziehbar und hat katastrophale Auswirkungen auf die Mietentwicklung in den Ballungszentren“, so Mainitz, Geschäftsführerin des Deutschen Mieterbundes Landesverband Schleswig-Holstein.
Die von der Landesregierung bzw. Wohnungswirtschaft vorgebrachten Alternativen können nicht als gleichbleibender Mieterschutz klassifiziert werden. Vermehrte Bautätigkeit braucht Zeit und die in den Bundesrat eingebrachte Initiative, ein „Gesetz zur zulässigen Miethöhe bei geringem Angebot an vergleichbarem Wohnraum“ zu erlassen, stellt sich zum einen als ein Weniger im Hinblick auf die Mietpreisbremse dar und zum anderen entscheidet über ihren Erlass der Bundesgesetzgeber und nicht die Landesregierung Schleswig-Holstein.
Unter diesen Gegebenheiten ist vollkommen unverständlich, dass sich ausgerechnet der Koalitionspartner Bündnis 90/Die Grünen für die Abschaffung der Verordnungen ausgesprochen hat, obwohl effektive Alternativen fehlen.
Für die Mieterschaft in Schleswig-Holstein bedeutet dieser Schritt, dass der Vermieter die Angebotsmieten bis zu 50 % „hochschrauben“ und bei Bestandsmieten bis zu 20 % mehr Miete innerhalb von 3 Jahren verlangen kann. Insofern ist der 30.11.2019 ein schwarzer Tag für die Mieterinnen und Mieter in Schleswig-Holstein!
Verantwortlich: Ann Sophie Mainitz, Kiel