Mieterbund Schleswig-Holstein kritisiert Verlängerung der Fehlbelegungsabgabe
Kiel, den 14.12.2000
Mieterbund Schleswig-Holstein kritisiert Verlängerung der Fehlbelegungsabgabe
Die Entscheidung der Landesregierung, die Fehlbelegungsabgabe dauerhaft zu verlängern, trifft auf massive Kritik der schleswig-holsteinischen Mietervereine und des Landesmieterbundes. Das Gesetz ist nach Auffassung des schleswig-holsteinischen Mieterbundes reine Beutelschneiderei und richtet mehr Schaden an als es nützt.
Grund für die anhaltende Kritik der Mieterorganisation ist die Tatsache, dass nach Auffassung der Mieterorganisation die Grenzwerte der Fehlbelegungsabgabe so hochgesteckt sind, dass eine Vielzahl von Mieterhaushalten in öffentlich geförderten Wohnungen mit Miete und Fehlbelegungsabgabe mehr zahlen müsste als für eine vergleichbare frei finanzierte Wohnung. Im Ergebnis führt dies dazu, dass viele betroffene Haushalte ihre Wohnung wechseln und die soziale Schichtung in ganzen Straßenzügen durcheinander gerät. Besonders erbost den Landesmieterbund die Tatsache, dass das Land gegen die Empfehlung aller am Wohnungsmarkt beteiligten Verbände agiert. Dabei musste die Landesregierung selber den Fehlentwicklungen schon gegensteuern, indem sie große Teile von Kiel-Mettenhof von der Abgabe freigestellt hat.
Schlimmer noch: Die Folgen der sozialen Erosion müssen mit Programmen wie „Soziale Stadt“ und „Urban“ kostenaufwendig wieder gekittet werden.
Mieterbund-Geschäftsführer Jochen Kiersch: Die Fehlbelegungsabgabe ist eine reine Geldbeschaffungsmaßnahme, bei der das Land darauf setzt, dass die Betroffenen nicht gerade die wehrhaftesten in unserer Gesellschaft sind. Sie trägt genauso zur Mieterverdrängung bei, wie maßlose Mieterhöhungsforderungen uneinsichtiger Vermieter.
Bei alledem ist das Gesetz nach Auffassung des Landesmieterbundes auch noch schlecht gestrickt; das Land lässt mit hohem Kostenaufwand eine Verordnung erstellen, die das Mietgefüge in den Kommunen widerspiegelt. Dabei deckt das zugrundeliegende Gutachten auch die Mietspiegel-Städte ab, in deren Einzugsbereich mehr als ein Viertel der Bevölkerung Schleswig-Holstein´s lebt und sich der Schwerpunkt des sozialen Wohnungsbaues befindet. Das Nebeneinander von Landesverordnung und Mietspiegeln ist rausgeschmissenes Geld und führt zu einer permanenten Schieflage, weil die Landesverordnung bislang teilweise weit über die Mietspiegel-Werte hinausschoss.
Der Landesmieterbund fordert daher den schleswig-holsteinischen Landtag auf, von einer Neuauflage des Gesetzes abzusehen, wenigstens aber eine Anhörung durchzuführen, um den wohnungswirtschaftlichen Verbänden und dem Deutschen Mieterbund noch einmal Gelegenheit zu geben, die Argumente, die gegen die Verlängerung der Fehlbelegungsabgabe sprechen, im Einzelnen vorzutragen.
Nähere Auskünfte erteilen alle schleswig-holsteinischen Mietervereine. Deren Sprechzeiten und Aufnahmebedingungen können bei der Landesgeschäftsstelle des Mieterbundes Schleswig-Holstein, Eggerstedtstr. 1, 24103 Kiel, Telefon 0431/97919-0 erfragt werden.
Verantwortlich: Jochen Kiersch, Kiel