Mieterbund Schleswig-Holstein fordert Maßnahmen gegen den Wohnkostenanstieg
Kiel, den 30.08.2012
Mieterbund Schleswig-Holstein fordert Maßnahmen gegen den Wohnkostenanstieg
Die im Deutschen Mieterbund Landesverband Schleswig-Holstein organisierten Mietervereine fordern effiziente Maßnahmen gegen den Anstieg der Mietkostenbelastung. Hintergrund ist ein deutlicher Anstieg bei den Mieterhöhungsforderungen in den kreisfreien Städten und im hamburgischen Umland. Aber auch der ungebremste Anstieg bei Heiz- und Betriebskosten verlangt nach Gegenmaßnahmen – so die Mietervereine.
Bezogen auf öffentlich geförderte Wohnungen wünschen sich die Mietervereine einen Systemwechsel; bislang werden nämlich die Miethöhen für geförderte Neubauwohnungen nach einem starren System in sogenannten Regionalstufen zwischen 4,85 € und 5,10 € je Quadratmeter Wohnfläche festgesetzt. Nach Ablauf von 6 Jahren sind dann Mieterhöhungen wie im freifinanzierten Wohnungsbau zulässig mit der Einschränkung, dass sich die Mieten innerhalb von 3 Jahren um nicht mehr als 9 % erhöhen dürfen. Dieses System krankt daran, dass es keine Rücksicht auf ein Absinken der ortsüblichen Vergleichsmiete nimmt, wie es zwischen 2005 und 2010 zu beobachten war. Dadurch waren öffentlich geförderte Wohnungen plötzlich teurer als vergleichbare freifinanzierte Wohnungen, die wegen zahlreicher Leerstände im Preis nachgegeben hatten. Die Politik hat damals daraus den falschen Schluss gezogen, dass der Bedarf an öffentlich geförderten Wohnungen sich spürbar vermindert habe. Infolgedessen schrumpft der Sozialwohnungsbestand kontinuierlich ab. Nach Auffassung der Mietervereine wäre es viel zweckmäßiger, für neu geförderte Wohnungen festzulegen, dass sie nur zu Preisen vermietet werden dürfen, die 20 % unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Dies hätte den Vorteil, dass geförderte Wohnungen dauerhaft billiger sind als freifinanzierte Wohnungen – und zwar auch dann, wenn deren Mieten nachgeben.
Auch im Bereich der Betriebskosten sprechen sich die Mietervereine für einen Systemwechsel aus: Die bisherige Praxis, die Betriebskosten neben der Miete gesondert abzurechnen, verführt die meisten Vermieter dazu, Betriebskosten als durchlaufenden Posten zu betrachten, dessen Höhe sie nichts angeht. So werden teils aberwitzige Dienstleistungsverträge für die Wartung von Rauchmeldern abgeschlossen, die so teuer sind, dass Mieter sich dafür jedes halbe Jahr bequem mit neuen Rauchmelder eindecken könnten. Auch die Wartungskosten für Wasseruhren sind nach Auffassung der Mietervereine maßlos überzogen, ebenso wie die Abrechnungsgebühren für Heizkosten. Ganz übel verhält es sich mit den Kosten für Hausmeisterdienstleistungen, Gartenpflege sowie Schnee- und Eisbeseitigung. Auch für diese Dienstleistungen werden vielfach Preise vereinbart, die stark überhöht sind. In manchen Verträgen verstecken sich Reparaturen zum Beispiel bei Fahrstuhlvollwartungsverträgen. Viele Hausmeister erbringen ganz überwiegend Verwaltungsleistungen wie die Beauftragung und Überwachung von Handwerkern, Wohnungsübergaben und die Zustellung von Briefen an die Mieter. Viele von ihnen müssen auch Reparaturen erledigen. Sowohl die Kosten für Reparaturen, wie auch die für Verwaltung, dürfen aber im Rahmen von Betriebskostenabrechnungen nicht auf die Mieter abgewälzt werden. Neuester Schrei: Bei den Versicherungskosten versichern findige Vermieter ihre persönlichen Risiken gleich mit, indem sie sich von den Mietern die Versicherung gegen Mietausfälle bezahlen lassen und Rückreisekosten aus dem Urlaub im Schadensfalle. Versicherungen gegen Vulkanausbrüche, Erdrutsche und Lawinen, werden ebenfalls gerne abgeschlossen. Nach Meinung der Mietervereine sollten – von den verbrauchsabhängigen Betriebskosten wie Heizung, Wasser und Abwasser abgesehen – die Betriebskosten zukünftig in der (dann natürlich höheren) Miete enthalten sein. Dies wäre ein starker Anreiz für die Vermieter Betriebskosten zu senken, damit von der Mietzahlung genug Rendite übrig bleibt.
Für öffentlich geförderte Wohnungen, bei denen jede Möglichkeit genutzt werden sollte, um die Kosten zu drücken, könnte ein derartiges Modell zeitnah eingeführt werden. Für freifinanzierte Wohnungen bedürfte es jedoch einer Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, die umzusetzen die Mietervereine schon seit Jahren fordern. Die von der Bundesregierung geplante Mietrechtsänderung wäre ein guter Anlass, auf diese Weise zur Kostendämpfung bei den Mieten beizutragen.
Nähere Auskünfte zu allen hiermit zusammenhängenden Fragen erteilen alle schleswig-holsteinischen Mietervereine. Deren Sprechzeiten und Aufnahmebedingungen können bei der Landesgeschäftsstelle des Mieterbundes Schleswig-Holstein, Eggerstedtstraße 1, 24103 Kiel, Telefon 0431/97919-0 erfragt werden. Sie sind auch im Internet verfügbar unter www.mieterbund-schleswig-holstein.de.
Verantwortlich: Jochen Kiersch, Kiel