Mieterbund: Notwendige Mietpreisbremse bleibt! Haus und Grund nimmt die Klage beim Verwaltungsgericht zurück
Kiel, den 17.01.2017
Mieterbund: Notwendige Mietpreisbremse bleibt!
Haus und Grund nimmt die Klage beim Verwaltungsgericht zurück
Der Mieterbund Landesverband Schleswig-Holstein begrüßt die Rücknahme der Klage von Haus & Grund gegen die Mietpreisbremse. Der Richter hatte in der mündlichen Verhandlung die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtes in Zweifel gezogen. Im Wesentlichen sei es hier offenbar nicht um eine Klage eines Bürgers gegen den Staat gegangen, sondern um einen Rechtsstreit zwischen Bürger und Bürger. Haus & Grund hatte danach lediglich stellvertretend für den Vermieter gehandelt. Die Mietpreisbremse ist damit weiterhin in Kraft!
Der Schutz für Mieterinnen und Mieter bleibt bestehen: Vermieter sind verpflichtet, die Mieten bei Neuvermietung auf maximal 10 % oberhalb der örtlichen Vergleichsmiete zu begrenzen. Dies gilt in 12 Kommunen des Landes Schleswig-Holstein. Das Gesetz lässt aber zahllose Ausnahmen zu. Ihm fehlen die nötige Transparenz und Konsequenzen bei Missbrauch. „Nun ist es Aufgabe der Bundespolitik, das Gesetz durchsetzungsfähiger zu gestalten und insbesondere Umgehungen auszuschließen.“, so Geschäftsführer Carsten Wendt.
Die schleswig-holsteinischen Mietervereine appellieren an alle Mieterinnen und Mieter: Nehmen Sie Ihre Rechte wahr! Lassen Sie Ihren neuen Mietvertrag spätestens nach Abschluss prüfen.
Nähere Auskünfte zu allen hiermit zusammenhängenden Fragen erteilen alle schleswig-holsteinischen Mietervereine. Deren Sprechzeiten und Aufnahmebedingungen können bei der Landesgeschäftsstelle des Deutschen Mieterbundes Schleswig-Holstein, Eggerstedtstraße 1, 24103 Kiel, Telefon 0431/97919-0 erfragt werden. Sie sind auch im Internet verfügbar unter www.mieterbund-schleswig-holstein.de
Verantwortlich: Geschäftsführer Heidrun Clausen / Carsten Wendt, Kiel