Mieterbund: Mietpreisbremse und Kappungsgrenze müssen bleiben!
Kiel, den 25.02.2019
Mieterbund: Mietpreisbremse und Kappungsgrenze müssen bleiben!
Mit großem Unverständnis reagiert der Deutsche Mieterbund Landesverband Schleswig-Holstein auf das Vorhaben der Jamaika-Koalition, Mietpreisbremse und abgesenkte Kappungsgrenze für Schleswig-Holstein abschaffen zu wollen. Die Kappungsgrenzenverordnung habe in den Ballungszentren selbstverständlich dazu beigetragen, dass der Mietenanstieg langsamer erfolgte, da die Miete hier um maximal 15 % statt 20 % innerhalb von 3 Jahren steigen darf, so Geschäftsführer Carsten Wendt. Dieser Rahmen von 15 % wurde in der Praxis in Kiel, im Hamburger Umland und in den Inselgemeinden, wo die Kappungsgrenze gilt, oftmals bei Mieterhöhungen auch ausgeschöpft. Es kann demnach kein Zweifel an der Wirksamkeit und Notwendigkeit dieses Instruments bestehen.
Statt über eine Abschaffung nachzudenken müsse die geringere Kappungsgrenze vielmehr durch Erlass einer neuen entsprechenden Verordnung weitergelten.
Auch die Mietpreisbremse, die die Höhe der Neuvermietungsmieten regelt, hat solange ihre Daseinsberechtigung, wie bezahlbarer Wohnraum nicht ausreichend vorhanden ist. Dass dies aktuell der Fall ist, ist hinreichend bekannt und wird auch von den Koalitionären eingeräumt. Als besonders unverständlich und ärgerlich bezeichnet es Wendt daher, dass nicht abgewartet werde, wie sich die Neuerungen zur Mietpreisbremse, die zum 01.01.2019 in Kraft traten, auswirken werden. Nach Überzeugung des Mieterbundes werde die Mietpreisbremse durch diese Neuerungen endlich greifen, da der Vermieter nunmehr verpflichtet ist, bereits vor Abschluss des Mietvertrages mitzuteilen, ob und wenn ja mit welcher Rechtfertigung er gegen die Regelung verstößt, die es ihm grundsätzlich untersagt, bei Vertragsabschlüssen eine Miete zu verlangen, die höher als 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die Verordnung zur Mietpreisbremse in Schleswig-Holstein noch bis zum 01.12.2020 in Kraft ist.
Eine Beseitigung beider Instrumente widerspricht laut Wendt auch der Vereinbarung im Koalitionsvertrag. In diesem ist ausdrücklich geregelt, dass sowohl Mietpreisbremse, als auch Kappungsgrenzenverordnung nur dann abgeschafft werden sollen, wenn geeignetere Instrumente zur Bekämpfung des unkontrollierten Mietenanstiegs gefunden sind. Solche Alternativen sind jedoch weit und breit nicht ersichtlich. Der jetzige Vorstoß zur Abschaffung von Mietpreisbremse und Kappungsgrenzenverordnung sei daher ein nicht zu rechtfertigender Schritt zu Lasten der Mieterinnen und Mieter in Schleswig-Holstein, der zur Konsequenz hätte, dass sich die Mietpreisspirale dann ungehindert weiter nach oben bewegen würde, schließt Wendt.
Verantwortlich: Geschäftsführer Carsten Wendt, Kiel