Mieterbund kritisiert geplantes Wohnraumförderungsgesetz
Kiel, den 25.11.2008
Mieterbund kritisiert geplantes Wohnraumförderungsgesetz
Das zur Zeit in der parlamentarischen Beratung befindliche Wohnraumförderungsgesetz für Schleswig-Holstein wird von der Mieterorganisation – trotz zwischenzeitlicher Nachbesserungen – nach wie vor abgelehnt. Zwar unterstützt die Mieterorganisation ausdrücklich die Zielsetzung, das Wohnraumförderrecht zu vereinfachen und Anreize zu geben, um den geförderten Altbestand zu sanieren und zu modernisieren
– die dafür vorgesehenen Vorschriften halten die Mietervereine aber eher für schädlich. So verfolgt das Gesetz nach wie vor die Absicht, Preis- und Belegungsbindungen vorzeitig zu beenden. Trotz verlängerter Übergangsfristen findet diese Absicht nicht die Billigung der Mieterorganisation. Diese schlägt alternativ vor, ein vorzeitiges Ende der Bindungen nur dann ins Auge zu fassen, wenn ein Wohnungsbestand auch tatsächlich nachhaltig modernisiert wird mit einem Aufwand wenigstens 400,00 € je Quadratmeter Wohnfläche.
Die Überlegung des Gesetzgebers, sich von der sogenannten „Kostenmiete“ zu lösen, wird von der Mieterorganisation prinzipiell unterstützt. Die Mietervereine schlagen vor, auch geförderte Wohnungen an die ortsübliche Miete anzubinden, allerdings müsse sichergestellt sein, dass geförderte Wohnungen jederzeit 20 % unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. In Mietspiegel-Kommunen sei dies kein Problem. In anderen Regionen sei dafür eine Landesverordnung vonnöten. Diese könnte von den beteiligten Verbänden einvernehmlich vorgeschlagen werden, so wie dies beispielsweise in den Mietspiegel-Arbeitskreisen im Lande gut eingespielt ist.
Und schließlich sollte nach Meinung der Mieterorganisation ein modernes Gesetz auch Neuerungen wagen. Die Mietervereine wollen maximal zulässige Mieten in Zukunft als Bruttomieten ausgewiesen sehen, um Missbräuchen im Bereich der Betriebskosten vorzubeugen. Ausgenommen sein sollten nur Betriebskosten, die ohnehin verbrauchsabhängig abgerechnet werden wie Heizung und Wasser. In die gleiche Richtung geht die Überlegung der Mieterorganisation, gesetzlich festzuschreiben, dass Betriebskosten nur nach kleinstmöglichen Einheiten abgerechnet werden dürfen, um sicherzustellen, dass Mieter ihre Betriebskosten auch selber überprüfen können ohne Angst zu haben, wegen der Größe der Liegenschaft den Überblick zu verlieren.
Die Positionen von Mieter- und Vermieterverbänden zu der Neuregelung liegen weit auseinander. Die Mieterorganisation ist jedoch der Auffassung, dass es besser wäre, auf ein schleswig-holsteinisches Landesgesetz zu verzichten, als mit der Neuregelung den Abschmelzprozess bei den gebundenen Wohnungen weiter anzuheizen. Dies sehen offenbar auch die anderen Bundesländer so – kein einziges Bundesland hat sich einen derart tiefen Einschnitt in den Sozialwohnungsbestand auf die Fahnen geschrieben.
Verantwortlich: Jochen Kiersch – Kiel