Mieterbund fordert mehr preiswerte Wohnungen
Kiel, den 31.07.2012
Mieterbund fordert mehr preiswerte Wohnungen
Die aktuelle Diskussion um den hohen Anteil von Niedriglohnbeziehern in Schleswig-Holstein unterstreicht nach Auffassung der schleswig-holsteinischen Mietervereine eindringlich deren Forderung nach mehr preiswertem Wohnraum. Nach Auffassung der Mietervereine braucht das Land rund 120.000 geförderte Wohnungen mit Mieten, die zwischen 10 und 20 % unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen und für einkommensschwache Haushalte reserviert sein sollten. Tatsächlich gibt es landesweit nur noch knapp 65.000 Wohnungen mit öffentlicher Förderung und steht schon heute fest, dass dieser Bestand weiter abschmelzen wird.
Dem steht die Tatsache gegenüber, dass die Zahl einkommensschwacher Haushalte rasant steigt und damit auch der Wohnungsmarkt weiter unter Druck kommt. Schon seit einigen Jahren ist landesweit zu beobachten, dass für ältere, schlechtere und kleinere Wohnungen steil ansteigende Mieten zu verzeichnen sind. Am Kieler Mietspiegel kann man inzwischen ablesen, dass kleine Wohnungen in einfacher Wohnlage zum Teil teurer sind als größere Wohnungen in normalen und guten Wohnlagen. Dieser Trend wird sich nach Meinung der Mietervereine noch verschärfen.
Aus diesem Grunde fordern die schleswig-holsteinischen Mietervereine eine verstärkte Förderung des Mietwohnungsbaus. Dazu müssten Mittel aus der Eigenheimförderung umgeschichtet werden. Die erhöhte Nachfrage schlägt sich nämlich besonders im hamburgischen Umland und in den kreisfreien Städten nieder. Demgegenüber wirkt die Eigenheimförderung eher in ländlichen Räumen mit leidlich entspannten Wohnungsmärkten.
Aber auch im Bereich gesetzgeberischer Maßnahmen sehen die Mietervereine Möglichkeiten, um den starken Anstieg der Wohnkostenbelastung zu mindern. So müsse sich der Gesetzgeber sorgfältig überlegen, ob er Jahr für Jahr neue, kostenträchtige Pflichten kreieren wolle, die von den Vermietern flugs auf die Mieter abgewälzt werden. Beispielhaft seien die jüngst erst beschlossenen Kosten der Wartung für Rauchwarnmelder, für E-Checks und Trinkwasseruntersuchungen genannt. Auch die steil ansteigenden Energiekosten, insbesondere die für Strom, gehen auf dem Umweg über das EEG letztendlich auf gesetzgeberische Maßnahmen zurück und treffen besonders die einkommensschwachen Haushalte. Nach Wahrnehmung der schleswig-holsteinischen Mietervereine häufen sich die Fälle, in denen die Versorger kurzerhand Strom, Gas und Wasser abdrehen und die Betroffenen dann auch noch mit horrenden Forderungen für das Ab- und Wiedereinschalten der Versorgungsstränge belasten.
Vermietern sind derartige Entwicklungen weitgehend egal. Sie belasten Kostensteigerungen im Rahmen der Betriebskostenabrechnungen auf die Mieter weiter. Ein verstärktes Kostenbewusstsein auf der Vermieterseite kann nach Auffassung der Mietervereine durch eine modifizierte Bruttomiete erzielt werden. Danach sollten verbrauchsabhängige Betriebskosten gemessen und danach abgerechnet werden. Fixe Betriebskosten, deren Höhe der Vermieter kalkulieren und beeinflussen kann, sollten jedoch in der Bruttomiete enthalten sein. Damit entstünde für Vermieter ein Anreiz, diese Kosten zu senken, um seine Rendite nicht zu belasten. Die jetzige Gesetzeslage bewirkt das genaue Gegenteil. Viele Vermieter verfahren bei den Betriebskosten nach dem Motto „je teurer, desto besser“. So stoßen die Mietervereine immer wieder auf Gebäudeversicherungspolicen, in denen sich die Vermieter auch gegen ihr höchstpersönliches Risiko des Mietausfalls versichern. Selbst in Schleswig-Holstein werden Versicherungen gegen Lawinen, Erdrutsche und Vulkanausbrüche abgeschlossen. Fahrstühle sind Dauerbaustellen, bei denen ständig kostenträchtig nachgerüstet wird. So schlägt sich auch die Notrufbereitschaft mit zusätzlichen Kosten in den Betriebskostenabrechnungen nieder. Durchschnittliche Mieter sind gar nicht mehr in der Lage, den ständig wachsenden Katalog umlagefähiger Betriebskosten zu durchschauen, geschweige denn zu überprüfen.
Für öffentlich geförderte Wohnungen sollte es im Rahmen der Fördervereinbarungen ein Leichtes sein, einen Kurswechsel für die Betriebskosten auf den Weg zu bringen.
Die schleswig-holsteinischen Mietervereine haben lange auf diese Entwicklungen hingewiesen und davor gewarnt, dass die Grenzen der Bezahlbarkeit überschritten werden. Dieser Punkt ist jedoch im hamburgischen Umland und in den kreisfreien Städten nach Meinung der Mietervereine erreicht.
Nähere Auskünfte zu allen hiermit zusammenhängenden Fragen erteilen alle schleswig-holsteinischen Mietervereine. Deren Sprechzeiten und Aufnahmebedingungen können bei der Landesgeschäftsstelle des Mieterbundes Schleswig-Holstein, Eggerstedtstraße 1, 24103 Kiel, Telefon 0431/97919-0 erfragt werden. Sie sind auch im Internet verfügbar unter www.mieterbund-schleswig-holstein.de.
Verantwortlich: Jochen Kiersch, Kiel