Fehlbelegungsabgabe: Innenminister Buß widerlegt sich selbst
Kiel, den 10.05.2001
Fehlbelegungsabgabe: Innenminister Buß widerlegt sich selbst
In einer Pressemitteilung vom 09. Mai 2001 vertritt das Innenministerium die Auffassung, die Fluktuationsrate bei den sogenannten „Fehlbelegern“ sei mit 12,5 Prozent niedriger als bei den übrigen Mietern in öffentlich geförderten Wohnungen mit 13,4 Prozent Fluktuationsrate.
Das Ministerium schlussfolgert aus dieser Feststellung, dass die Entmischung der Sozialwohnungsbestände nicht auf die Fehlbelegungsabgabe zurückzuführen ist. Diese Einschätzung teilt der Landesmieterbund nicht. Er geht vielmehr davon aus, dass das Innenministerium seine eigenen Zahlen falsch interpretiert. Tatsächlich läuft die soziale Entmischung im Sozialwohnungsbestand auf Hochtouren und ist die niedrigere Fluktuationsrate bei den Fehlbelegern auf die Tatsache zurückzuführen, dass eine große Anzahl an Fehlbelegern bereits weggezogen ist. Man muss kein Mathematiker sein um festzustellen, dass eine niedrigere Anzahl von verbliebenen Fehlbelegern umstandslos auch zu einer niedrigeren Fluktuationsrate führen muss. Wenn das Ministerium dann auch noch einräumt, dass die Tendenz weiterhin deutlich rückläufig ist, so belegt dies um so mehr, dass die schwindende Zahl der Fehlbeleger ausschließlich auf die destruktive Wirkung der Abgabe zurückzuführen ist.
Der Landesmieterbund widerspricht dem Ministerium auch in der Einschätzung, dass Land sei verpflichtet, von Fehlbelegern eine Ausgleichszahlung zu erheben. Tatsächlich hat das Bundesverfassungsgericht zu einer vergleichbaren Frage bereits Stellung genommen und festgestellt, dass ein vertretbares Verhältnis zwischen einer Abgabe und dem Erhebungsaufwand für diese Abgabe bestehen muss. Es hat diese Grenze bei ca. 15 Prozent gezogen. Diese Grenze ist bei der schleswig-holsteinischen Fehlbelegungsabgabe bei weitem überschritten worden. Für das Jahr 2001 ist mit einem Aufkommen in Höhe von brutto ca. 11 Millionen DM zu rechnen gegenüber einem Verwaltungsaufwand von ca. 4 Millionen DM. Dies entspricht einem Erhebungsaufwand von rund 36 Prozent und nährt den fatalen Verdacht, dass ein wesentlicher Zweck der Abgabe die Erhaltung von Arbeitsplätzen bei der Investitionsbank ist.
Im Übrigen geht der Landesmieterbund davon aus, dass sich das Missverhältnis zwischen Verwaltungsaufwand und Ertrag deutlich verschärfen wird. Die Zahl der Fehlbeleger nimmt weiterhin ab und der Bestand an Sozialwohnungen unterliegt einem (dramatischen) Schrumpfungsprozess. Wenn Buß dann noch daran erinnert, dass in städtebaulichen Problemgebieten auf die Abgabe auch verzichtet werden kann, so ist offenkundig in Zukunft mit einem drastisch verminderten Aufkommen zu rechnen.
Der Landesmieterbund begrüßt daher die Initiative der CDU-Landtagsfraktion zur Abschaffung der Fehlbelegungsabgabe und fordert das Ministerium auf, den veränderten Rahmenbedingungen auf dem Wohnungsmarkt, in der Bevölkerungsstruktur und im Mietgefüge dadurch Rechnung zu tragen, dass es die unter diesen Umständen nicht mehr funktionsfähige Abgabe endgültig zu den Akten legt wie Hamburg dies mit einer Übergangsfrist von drei Jahren bereits beschlossen hat.
Verantwortlich: Jochen Kiersch, Kiel