Entwurf der Landesbauordnung: Mieterbund kritisiert Wegfall der Nachrüstpflicht für Wasseruhren
Kiel, den 01.11.2007
Entwurf der Landesbauordnung: Mieterbund kritisiert Wegfall der Nachrüstpflicht für Wasseruhren
Unter dem 30.10.2007 hat die Landesregierung den Entwurf einer neuen Landesbauordnung beschlossen. Mit der Straffung und Vereinfachung des Gesetzes können sich die schleswig-holsteinischen Mietervereine prinzipiell durchaus einverstanden erklären. Widerspruch macht sich aber an der Absicht der Landesregierung fest, die bisher gesetzlich verankerte Verpflichtung, jede Wohnung bis spätestens 31.12.2014 mit Wasserzählern auszustatten, ersatzlos zu streichen.
In der Beratungspraxis der Mietervereine spielt die Umlage der Kosten für Wasser und Abwasser nach Quadratmetern immer wieder eine große Rolle. Insbesondere Mieter mit großen Wohnungen, aber kleiner Personenzahl werden durch den Quadratmeterschlüssel erheblich benachteiligt besonders dann, wenn sie bewusst sparsam mit Wasser umgehen. Die Positionen Wasser und Abwasser werden gemeinschaftlich abgerechnet und schlagen alleine fast mit einem Drittel der kalten Betriebskosten zu Buche. In Kiel beträgt diese Position ausweislich des Betriebskosten-Spiegels durchschnittlich 0,47 € je Quadratmeter und Monat. Jährlich fallen so für eine 50 Quadratmeter große Wohnung 282,00 € an Kosten für Wasser und Abwasser an. Für eine 100 Quadratmeter große Wohnung verdoppelt sich dieser Betrag auf 564,00 €. Werden beide Wohnungen von zwei Personen bewohnt, so ergibt sich ein erhebliches Missverhältnis für die Mieter der größeren Wohnung.
Landesmieterbund und Mietervereine sprechen sich deswegen mit Nachdruck für eine Beibehaltung der bisherigen Regelung aus. Die vom Innenministerium vorgetragene Begründung trägt alleine dem Interesse der Wohnungswirtschaft Rechnung und ist nach Auffassung der Mieterorganisation ohnehin nicht stichhaltig. So heißt es in der Begründung, dass die Nachrüstung in der Regel nur mit unverhältnismäßig hohem Arbeitsaufwand und Kosten verbunden sei. Derartige Maßnahmen verursachten Mieterhöhungen. Im Übrigen seien die Bauaufsichtsbehörden zusätzlich belastet.
Nach der Erfahrung der Mietervereine haben viele Vermieter der Nachrüstpflicht schon auf Drängen ihrer Mieterschaft genügt und die Nachrüstung ohne nennenswerten Aufwand bewerkstelligen können. Es gebe elegante technische Lösungen auch für die Nachrüstung – in vielen Fällen würden Wohnungen bei Mieterwechsel ohnehin einer gründlichen Sanierung unterzogen und könnten im Zuge dessen ohne zusätzlichen Aufwand nachgerüstet werden. Dies gelte um so mehr, als die Übergangsfrist bis zum 31.12.2014 ausreichend lang bemessen ist.
Auch die Befürchtung, dass die Nachrüstung unvertretbare Mieterhöhungen nach sich zöge, teilt die Mieterorganisation nicht; zum einen hat schon die Nachrüstpflicht bei den Warmwasseruhren gezeigt, dass dies ohne weiteres zu bewerkstelligen war, zum anderen lässt der zur Zeit noch leidlich entspannte Mietwohnungsmarkt große Mieterhöhungsspielräume ohnehin nicht zu. Vermieter müssten vielmehr damit rechnen, dass Wohnungen leer stünden, wenn verbrauchsabhängige Betriebskosten nicht gemessen werden, angesichts des rasanten Kostenanstiegs in diesem Bereich. Aus Sicht der Mieterorganisation würden sich Innenministerium und Landesgesetzgeber dem Verdacht aussetzen, eine sinnvolle Regelung einseitig zu Gunsten der Vermieterseite abzuschaffen, wenn sie an ihrer Absicht tatsächlich festhalten.
Und auch das Argument, die Durchsetzung des nachträglichen Einbaus von Wohnungswasserzählern belaste die Bauaufsichtsbehörden zusätzlich, halten die Mietervereine nicht für stichhaltig; die Nachrüstung bei den Warmwasserzählern – die weitgehend geräuschlos durchgesetzt werden konnte – hat gezeigt, dass es nur eine mäßige Zahl von Ausreißern gibt. Im Übrigen hat der Gesetzgeber aus gutem Grund eine Verpflichtung, Wasserzähler nachzurüsten, in das Gesetz aufgenommen. Der ressourcenschonende Umgang mit Trinkwasser, sollte eigentlich für alle Beteiligten eine Selbstverständlichkeit sein.
Die Mieterorganisation begrüßt es ausdrücklich, dass die Pflicht, Rauchwarnmelder bis zum 31.12.2009 nachzurüsten, Eingang auch in die Gesetzesneufassung gefunden hat.
Verantwortlich: Jochen Kiersch – Kiel