Bundesratsinitiative des Landes Berlin zum Klimaschutz: Schleswig-Holstein ist zur Unterstützung und
Kiel, den 22.12.2010
Bundesratsinitiative des Landes Berlin zum Klimaschutz:
Schleswig-Holstein ist zur Unterstützung und Ergänzung aufgefordert
Unter dem 12.10.10 hat das Bundesland Berlin einen Gesetzesantrag im Bundesrat eingebracht (Drucksache 637/10), der bezahlbare Mieten sichern sowie den Energieverbrauch und dessen Koten begrenzen soll. Diese Initiative wird von der schleswig-holsteinischen Mieterorganisation nachdrücklich unterstützt. Allerdings wird noch Ergänzungsbedarf gesehen:
Neuvertragsmieten:
So registrieren die schleswig-holsteinischen Mietervereine einen deutlichen Anstieg der Neuvermietungspreise, was erwarten lässt, dass diese über kurz oder lang in die örtlichen Mietspiegel einfließen und den Mietenanstieg dynamisieren. Deswegen setzt sich die Mieterorganisation für eine zivilrechtliche Kappung von Neuvertragsmieten 10% oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete ein. Überdies sollte das Wirtschaftsstrafgesetz wieder Anwendung finden mit der Maßgabe, dass Mietpreisüberhöhungen schon dann verfolgt werden können, wird in Teilen der Stadt ein geringes Angebot an stark nachgefragten Wohnungen besteht.
Modernisierungskosten:
Mieterhöhungen nach Modernisierung und Energieeinsparung sollen dem Gesetzentwurf zufolge nur noch 9% statt 11% der Baukosten ausmachen. Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung, reicht aber nicht. Diese Erhöhungsmöglichkeit passt nicht in das Vergleichsmietensystem und sollte nach Auffassung der Mieterorganisation ganz abgeschafft werden. Im Rahmen der ortsüblichen Vergleichsmiete könnte der Vermieter stattdessen die Wertsteigerung geltend machen. Allenfalls könnte eine Klimaschutzumlage denkbar sein, um die notwendigen Investitionen zur Heizkosteneinsparung voranzutreiben. Sie sollte durch ein „Klimawohngeld“ sozialverträglich abgefedert werden.
Senkung der Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen:
Mieterhöhungen bei bestehenden Mietverhältnissen sollten auf 15% in vier Jahren begrenzt werden. Diese Steigerung ist mehr als genug. Damit werden die Spitzen abgefangen und im Einzelfall dem Mieter eine wichtige Hilfestellung gegeben, um einen Wohnungsverlust zu vermeiden. Für den Vermieter bleibt auch diese Rendite noch auskömmlich, wie beispielsweise die Genossenschaften im Lande beweisen.
Beschränkung und ökologische Ausrichtung der ortsüblichen Vergleichsmiete:
Insbesondere im hamburgischen Umland, sowie bei den kleineren und einfacheren Wohnungen in Kiel und Lübeck verzeichnen die Mietervereine einen deutlichen Mietenanstieg. Der Landesmieterbund schlägt deshalb zur Preisdämpfung vor, dass sich die ortsübliche Vergleichsmiete nicht nur aus den Mietabschlüssen und Änderungen der letzten vier Jahre, sondern aus allen Mietverhältnissen am örtlichen Wohnungsmarkt bildet. Wegen rasant steigender
Energiepreise verlangt die Mieterorganisation zudem, dass bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete auch der energetische Zustand der Mietwohngebäude berücksichtigt wird, damit die Kommunen bei der Aufstellung von Mietspiegeln dieses Qualitätsmerkmal rechtssicher mit aufnehmen können.
Die Bundesratsinitiative aus Berlin, sollte auch von Schleswig-Holstein unterstützt werden. Unser Bundesland hat den höchsten Energieverbrauch für Raumwärme bundesweit und sollte keine Möglichkeit auslassen, um auch auf Mieterseite auf die nötige Akzeptanz von Klimaschutzmaßnahmen hinzuwirken. Landtagsfraktionen und Landesregierung werden in diesem Sinne aufgefordert, sich rechtzeitig mit der Thematik auseinander zusetzen und die Diskussion um das Mietrecht zu nutzen, um nicht nur den Klimaschutz zu fördern, sondern gleichzeitig zu verhindern, dass der zwangsläufige Mietenanstieg einkommensschwache Mieterhaushalte und/oder Kommunen überfordert.
Nähere Auskünfte zu diesem Thema erteilen alle schleswig-holsteinischen Mietervereine. Deren Anschriften und Beratungszeiten können zentral über die Landesgeschäftsstelle des Mieterbundes in Kiel, Eggerstedtstraße 1, 24103 Kiel oder über das Internet unter www.mieterbund-schleswig-holstein.de abgefragt werden.
Verantwortlich: Jochen Kiersch, Kiel