Wir beraten und vertreten die Mitglieder in allen Fragen des Miet- und Wohnrechts.
Es ergibt sich ein weites Feld der Beratungsgegenstände und fängt bei der leichten Frage der Kündigungsfrist an, und hört bei der komplizierten Frage, ob bei Feuchtigkeit in der Wohnung die Miete gemindert oder gar das Mietverhältnis gekündigt werden kann, noch nicht auf. Wir übernehmen den gesamten notwendigen Schriftverkehr mit dem Vermieter bzw. mit der Verwaltung.
Wir stellen immer wieder fest, dass es unbedingt notwendig ist, dass der Mieter oder die Mieterin ihre Ansprüche gegenüber dem Vermieter schriftlich geltend machen. Bei der Geltendmachung dieser vielseitigen Ansprüche sind wir gern behilflich.
In Grunde treten wir dafür ein, dass eine gerichtliche Auseinandersetzung möglichst vermieden wird. Ein Rechtsstreit ist stets mit Kosten und erheblichem Arbeitsaufwand verbunden und eine Garantie, dass man vor Gericht obsiegt, gibt es nur selten.
Um die Kosten zu decken haben wir eine Rechtsschutzversicherung für jedes Mitglied abgeschlossen.