Schönheitsreparaturregelungen im Mietvertrag Vorsicht vor „Quotenhaftungsklauseln“
Kiel, den 22.09.2005 Schönheitsreparaturregelungen im MietvertragVorsicht vor „Quotenhaftungsklauseln“ In den meisten Mietvertragsformularen wird der Mieter verpflichtet, Schönheitsreparaturen selbst durchzuführen. Der Bundesgerichtshof hat dazu aber entschieden, dass der Mieter beim Auszug nie mehr zahlen soll,...