Mitgliedschaft

Ihre Mitgliedschaft im Deutschen Mieterbund, Mieterverein Mittelholstein e.V. gewährt Ihnen die Rechtsberatung in allen Mietangelegenheiten.

Der Leistungsumfang des Vereins betrifft für seine Mitglieder die Rechtsberatung aller Mietangelegenheiten, die Übernahme des vorprozessualen Schriftverkehrs und die evtl. Inanspruchnahme der DMB-Rechtsschutzversicherung.

Für eine Beratung ist die Vorlage aller notwendigen Unterlagen erforderlich. In der Regel sind das der Mietvertrag, evtl. Schriftverkehr oder auch alle bisher erfolgten Abrechnungen. Bei einer schriftlichen Anfrage sind diese Belege zur Überprüfung einzureichen.

Der Verein erhebt z. Zt. einen Jahresbeitrag in Höhe von 102,00 € (ab 01.01.2025 120,00 €), der bei Eintritt in den Verein monatsmäßig anteilig angerechnet wird. Die laufenden Beiträge können im Lastschriftverfahren entrichtet werden. Andernfalls werden diese Beiträge im Januar des Jahres zur Zahlung fällig.

Des Weiteren wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 20,00 € (ab 01.01.2025 25,00 €) erhoben, die beim Eintritt in den Verein sofort zu entrichten ist.

Für Überweisungen Ihres Mitgliedsbeitrages geben wir Ihnen unsere Bankverbindung an:

Sparkasse Südholstein, IBAN DE28 2305 1030 0000 7656 93

Hinweis

Der Mieterverein Mittelholstein e.V. prüft bei Vertragsabschlüssen in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, auch bei Bestandskunden, Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Zu diesem Zweck übermitteln wir Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten an die Creditreform Boniversum GmbH. Die Informationen gemäß Art. 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung zu der bei der Creditreform Boniversum GmbH stattfindenden Datenverarbeitung finden Sie hier: https://www.boniversum.de/eu-gsgvo/information-nach -eu-dsgvo-fuer-verbraucher/ oder scannen Sie den QR-Code.

Gem. der uns bindenden Vereinssatzung weisen wir darauf hin, dass eine Mindestmitgliedschaft von 2 Kalenderjahren einzuhalten ist. Danach kann die Kündigung bis zum 30.9. eines Jahres erfolgen, so dass die Mitgliedschaft zum 31.12. des entsprechenden Jahres beendet werden kann.

Deutscher Mieterbund
Mieterverein Mittelholstein e.V.

Der Vorstand