Baulandmobilisierungsgesetz: Landesregierung muss Mieterrechte schützen
Kiel, den 30.09.2021
Baulandmobilisierungsgesetz: Landesregierung muss Mieterrechte schützen
Der Deutsche Mieterbund Landesverband Schleswig-Holstein fordert die Landesregierung auf, eine Verordnung auf Grundlage des kürzlich verabschiedeten Baulandmobilisierungsgesetzes zu verabschieden, damit die Mieterrechte des Gesetzes in Schleswig-Holstein gelten. Es geht um die Einschränkung der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. Nach der Reform schafft § 250 BauGB die Möglichkeit, dass die Bundesländer eine Verordnung erlassen können, welche diese Umwandlung in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten erheblich erschwert. Angesichts der rasant steigenden Mieten in vielen Gebieten Schleswig-Holsteins – genannt sei nur der Mietenanstieg in der Landeshauptstadt Kiel von knapp 20 % in nur 5 Jahren und der stark ansteigenden Immobilienpreise, aufgrund derer sich immer mehr Vermieter entschließen, aus Mietwohnungen Eigentumswohnungen zu machen und diese dann zu Höchstpreisen zu veräußern – ist es dringend erforderlich, dass für Schleswig-Holstein eine entsprechende Verordnung erlassen wird.
In diesem Zusammenhang, hat sich der Deutsche Mieterbund Landesverband Schleswig-Holstein an die Landesregierung gewandt und auf die Notwendigkeit eines Erlasses einer solchen Verordnung hingewiesen. Nun antwortete Innenministerin Frau Sütterlin-Waack, dass die Landesregierung keine Veranlassung sehen würde, eine entsprechende Verordnung zu erlassen. Das Innenministerium verweist auf die Möglichkeit eines Erlasses einer Kündigungssperrverordnung. Grundsätzlich besagt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), dass bei einer Umwandlung von einer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung Mieter:innen eine Kündigungssperrfrist von 3 Jahren haben, wenn der neue Eigentümer eine Eigenbedarfskündigung ausspricht. Der Bundesgesetzgeber hat vorgesehen, dass diese Frist mit einer Landesverordnung erweitert werden kann. Dies entscheidet jedoch die Landesregierung. Vor einigen Jahren hatte Schleswig-Holstein eine solche Verordnung, die den Mietern eine Kündigungssperrfrist von 10 Jahren bei Eigenbedarf einräumte. Diese Verordnung ist lange Vergangenheit und soll auch aktuell nicht erneut erlassen werden. Das bedeutet, dass die Landesregierung aktuell keine Notwenigkeit sieht, die Mieter:innen in Schleswig-Holstein besser zu schützen.
In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass die Landesregierung die Mieter:innen-Interessen auch in der Vergangenheit nicht nur nicht vorangetrieben hat, sondern auch noch beschnitten hat. Sie hat zu verantworten, dass die Kappungsgrenzenverordnung trotz bestehender Notwendigkeit wegen stark steigender Mietbelastungen zum 01.12.2019 auslief und die Mietpreisbremse am selben Tag abgeschafft wurde.
Da auch eine Zweckentfremdungsverordnung, welche ebenfalls die Mieterrechte bei Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen gestärkt hätte, nicht erlassen wurde, ist es nunmehr an der Zeit, den Regierenden klar zu machen, dass 50 % der Bürger:innen und somit der Wähler:innen in Schleswig-Holstein Mieter:innen sind.
Verantwortlich: Ann Sophie Mainitz, Kiel