Vermietungssituation in Kiel – Haus & Grund realitätsfern?
Kiel, den 05.04.2018
Vermietungssituation in Kiel – Haus & Grund realitätsfern?
Kieler Mieterverein und Mieterbund Schleswig-Holstein beanstanden die „Presseflut“ des Haus- und Grundeigentümervereins, nachdem die 15 %-Kappungsgrenze für die Landeshauptstadt Kiel nunmehr in Kraft getreten ist. „Es ist doch keine Überraschung, wie katastrophal eng der Kieler Wohnungsmarkt ist! Spätestens seit dem von der Landesregierung eingeholten Gutachten im Vorfeld der Einführung der Kappungsgrenzenverordnung war klar, dass Kiel aufgrund des Bevölkerungszuwachses, der fehlenden Bautätigkeit bezüglich preisfreier oder öffentlich geförderter Neubauten, der Durchschnittseinkommen und der Anzahl der auf öffentliche Mittel angewiesenen Haushalte alle Kriterien erfüllte, um in die Liste der Städte der Kappungsgrenzenverordnung aufgenommen zu werden. Einzig fehlte das positive Votum der Kieler Ratsversammlung, die entgegen der für den Mieterbund auf der Hand liegenden Zahlen zunächst die Erfassung für den Mietspiegel 2016 abwarten wollte. Die durchschnittliche Steigerung des neuen Mietspiegels ergab das Dreifache gegenüber dem Anstieg beim Vorgänger-Mietspiegel des Jahres 2014. Einzelne Vergleichsmieten erfuhren Steigerungen um mehr als 30 %. Auch im Zusammenhang mit der Flüchtlingswelle stieg die Einwohnerzahl Kiels weiter. Der Wohnungsbau kam nicht voran. Die Wohnungsbaugesellschaften haben nicht Neubauten errichtet, im Übrigen überwiegend im hochpreisigen freifinanzierten Bereich. Die Stadt Kiel war daher konsequent, den Weg zu einer eigenen Wohnungsbaugesellschaft und der Errichtung stadteigener Wohnungen zu beschreiten und die Notbremse hinsichtlich der Kappung der Mietsteigerungen im laufenden Mietverhältnis zu beantragen. 15 % Preissteigerung oder 5 % pro Jahr sind nach wie vor das Mehrfache der allgemeinen Steigerung der Verbraucherpreise.
Und ab wann gilt die Verordnung? Ab Ende März ist die Stadt Kiel in die Liste der Kommunen aufgenommen, in der die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen in einer Gemeinde oder einem Teil einer Gemeinde besonders gefährdet ist (§ 558 Abs. 3 Satz 2 BGB). Damit wird nur bestätigt, was zu der Entscheidung der Ratsversammlung in Kiel im Herbst des vergangenen Jahres geführt hat: Die Versorgung mit bezahlbaren Mietwohnungen in Kiel ist besonders gefährdet. Diese Entscheidung ist damals veröffentlicht worden und somit keine Überraschung für Vermieter in Kiel. Nach Darstellung des Kieler Mietervereins haben sich Wohnungsbaugesellschaften vereinzelt danach auch auf eine Anhebung von 15 % beschränkt. „Wir warten mit Gelassenheit ab, ob die Gerichte im Streitfall die 15 %-Grenze ab 01.04.2018 bestätigen“, so Heidrun Clausen vom Mieterbund. „Haus & Grund möge seinen Mitgliedern empfehlen, sich am Bau von neuen bezahlbaren Wohnungen zu beteiligen, statt unseres Erachtens künstlich wirtschaftliche Schäden von Eigentümern herbeizureden“.
Verantwortlich: Geschäftsführerin Heidrun Clausen, Kiel