Mieterbund: Positives Urteil zur Mietpreisbremse notwendig! Mündliche Verhandlung des Verwaltungsgerichts Schleswig mit Spannung erwartet
Kiel, den 17.01.2017
Mieterbund: Positives Urteil zur Mietpreisbremse notwendig!
Mündliche Verhandlung des Verwaltungsgerichts Schleswig mit Spannung erwartet
Der Mieterbund Landesverband Schleswig-Holstein ist gespannt auf die anstehende mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht in Schleswig.
Die Organisation hatte die Mietpreisbremse seit Jahren gefordert. „Sie ist notwendig und ein geeignetes Instrument, um bezahlbaren Wohnraum zu erhalten und zu sichern!“, so Geschäftsführerin Heidrun Clausen. Nach wie vor fehlen in Schleswig-Holstein Tausende bezahlbare Wohnungen. Der sehr enge Wohnungsmarkt hat zunehmend dazu geführt, dass die Mieten unkontrolliert steigen. Die Mietpreisbremse, die zum 01.12.2015 in Schleswig-Holstein in Kraft getreten ist, sollte diese Entwicklung verhindern.
Unabhängig davon, wie das Verwaltungsgericht entscheidet, ist es jedenfalls Aufgabe der Bundespolitik, das Gesetz zügig nachzubessern. Die Mietpreisbremse wirkt zurzeit nicht zufriedenstellend. Ihr fehlen die nötige Transparenz und Konsequenzen. So muss der Vermieter verpflichtet sein, den Wohnungsbewerbern die bisher verlangte Miete mit dem Angebot offen zu legen und bei Überschreitung der zulässigen Miete die Differenz vom Beginn des Mietverhältnisses an zurück zu zahlen.
Nähere Auskünfte zu allen hiermit zusammenhängenden Fragen erteilen alle schleswig-holsteinischen Mietervereine. Deren Sprechzeiten und Aufnahmebedingungen können bei der Landesgeschäftsstelle des Deutschen Mieterbundes Schleswig-Holstein, Eggerstedtstraße 1, 24103 Kiel, Telefon 0431/97919-0 erfragt werden. Sie sind auch im Internet verfügbar unter www.mieterbund-schleswig-holstein.de.
Verantwortlich: Geschäftsführerin Heidrun Clausen, Kiel