Mieterbund fordert Aufstockung des Sozialwohnungsbestandes – Langfristig 120 Tausend Sozialwohnungen erforderlich
Kiel, den 30.03.2000
Mieterbund fordert Aufstockung des Sozialwohnungsbestandes
Langfristig 120 Tausend Sozialwohnungen erforderlich
Der Bestand an sozialen Mietwohnungen in Schleswig-Holstein unterliegt einem dramatischen Schrumpfungsprozess. In den Jahren 2000 bis 2008 wird sich der derzeitige Bestand von etwas über 80 Tausend auf eben über 40 Tausend WE glatt halbieren. Dies entspricht einem durchschnittlichen Verlust von jährlich 4.500 Wohneinheiten.
Um diese und die außerplanmäßigen Verluste zu kompensieren, ist die Schaffung neuer Preis- und Belegungsbindungen mindestens in der Größenordnung von 5 Tausend WE erforderlich. Zwar wäre es wünschenswert, wenn dies über die Neubauförderung geschehen könnte, allerdings verkennt die Organisation nicht, dass Investoren hierfür zur Zeit kaum zu gewinnen sind. Von daher fordert der Landesmieterbund die Schaffung neuer Preis- und Belegungsbindungen kombiniert über die Neubauförderung und durch Maßnahmen im Bestand sicherzustellen. So sollten im Rahmen von Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen öffentliche Mittel ausgereicht und mit Preis- und Belegungsbindungen verknüpft werden. Parallel dazu sollten die Bemühungen verstärkt werden, durch Ankauf von Preis- und Belegungsbindungen dem Abschmelzen des Bestandes entgegen zu wirken und nach Möglichkeit einen nennenswerten Bestand mittelfristig wieder aufzubauen.
Nach Auffassung des Landesmieterbundes ist für Schleswig-Holstein ein Sozialwohnungsbestand von 120 Tausend WE angemessen, entsprechend knapp 10 % des Wohnungsbestandes. Nur in dieser Größenordnung hat der Sozialwohnungsbestand nicht lediglich eine Ablibifunktion, sondern ist er in der Lage, den Wohnungsmarkt dämpfend zu beeinflussen und finanziell schwächer gestellten Haushalten in nennenswertem Umfang Ausweichmöglichkeiten zu bieten.
Dabei legt der Landesmieterbund großen Wert darauf, dass neu zu schaffende Preis- und Belegungsbindungen möglichst gut mit frei finanzierten Wohnungsbeständen vermischt werden, um einseitige Belegungsstrukturen zu vermeiden. Ein Mittel dazu könnte schließlich auch der Tausch von Preis- und Belegungsbindungen sein. Es wäre jedenfalls den Versuch wert, über derartige Verhandlungen auch einseitige Belegungsstrukturen in den Ballungsräumen des sozialen Wohnungsbaues der 70er Jahre aufzubrechen. Voraussetzung ist, dass das Land und die Wohnungswirtschaft sich über die unterschiedliche Wertigkeit der Tauschobjekte einig werden und von beiden Seiten keine überzogenen Anforderungen erhoben werden. Mahnend weist der Landesmieterbund darauf hin, dass Tauschprogramme nur dann funktionieren können, wenn auf dem Wohnungsmarkt genügend leerstehende Wohnungen zur Verfügung stehen, um die damit einhergehende höhere Mobilität abzufangen. Programme dieser Art müssen also jetzt auf den Weg gebracht werden, bevor die drastischen Einbrüche im Geschosswohnungsbau wieder zu einer Mangellage führen.
Verantwortlich: Jochen Kiersch, Kiel