Fehlbelegungsabgabe: Mieterbund fordert Abschaffung
Kiel, den 12.07.2000
Fehlbelegungsabgabe: Mieterbund fordert Abschaffung
Die Neuregelung bei der Fehlbelegungsabgabe, wonach das Land versuchen will, über eine Härtefallklausel die Unzulänglichkeiten des Gesetzes auszubügeln, wird vom Landesmieterbund scharf kritisiert. Statt dessen fordert die Mieterorganisation die ersatzlose Abschaffung der Fehlbelegungsabgabe.
Handwerklich schlecht gemacht mit jeder Menge unerwünschter Nebenwirkungen und zunehmend ineffizient – so lautet das Fazit der Mieterorganisation. Sie weiß sich in dieser Beurteilung durchaus einig mit der Wohnungswirtschaft, die gleichermaßen die Abschaffung fordert. Im Detail kritisiert der Mieterbund Schleswig-Holstein:
Die Fehlbelegungsabgabe schöpft weit mehr ab als den Subventionsvorteil zwischen öffentlich geförderter Wohnung und einer vergleichbaren frei finanzierten Wohnung. Ursache für dieses Phänomen ist die Tatsache, dass das Mietgefüge der frei finanzierten Wohnungen deutlich nachgegeben hat, während die Preise für die öffentlich geförderten Wohnungen staatlich festgelegt und unverändert geblieben sind. Tatsächlich ist es so, dass viele öffentlich geförderte Wohnungen sogar teurer sind als vergleichbare frei finanzierte Wohnungen. Geradezu grotesk ist es, dass die Vermieterseite nach der gegenwärtigen Rechtslage die öffentlich geförderte Miete nicht einmal freiwillig senken kann, weil damit die fiktive Differenz zwischen geförderter Miete und frei finanzierter Miete noch größer würde und im Ergebnis nur die Investitionsbank bzw. die Landeskasse davon profitieren würde. Hier liegt eine der Ursachen dafür, dass insbesondere auch Sozialwohnungen in größerem Umfang leerstehen. Tatsächlich fördert die Fehlbelegungsabgabe die soziale Erosion von Stadtteilen, die ohnehin gefährdet sind. Das Land hat aus diesem Grunde schon flickschustern müssen und beispielsweise Teile Mettenhofs von der Fehlbelegungsabgabe freigestellt. Nach Aussage der unternehmerischen Wohnungswirtschaft liegen jede Menge weitere Freistellungsanträge auf Halde, so dass auch von daher mit einem weiteren Absinken des Aufkommens aus der Fehlbelegungsabgabe zu rechnen ist.
Als Hauptfehlerquelle für die missliche Situation hat der Landesmieterbund die Tatsache ausgemacht, dass das Land entgegen der Erstausgabe des Gesetzes von der Anbindung an die örtlichen Mietspiegel abgerückt ist und das Vergleichsmietengefüge durch eine eigene Verordnung bestimmt. Diese wird jeweils für den gesamten 3-Jahreszeitraum festgelegt und ist schon deswegen nicht in der Lage, flexibel auf das Marktgeschehen zu reagieren. Der Landesmieterbund sieht sich in seiner jahrelangen Kritik an dieser Praxis eindrucksvoll bestätigt. Er wiederholt seine Forderung, die Fehlbelegungsabgabe mit dem Auslaufen des derzeitigen Erhebungszeitraumes gänzlich abzuschaffen. Dafür spricht nach Auffassung des Landesmieterbundes auch die Tatsache, dass von einem nennenswerten Sozialwohnungsbestand gar keine Rede mehr sein kann; dieser beträgt zur Zeit knapp über 80 Tausend Wohnungen und wird sich innerhalb der nächsten 8 Jahre halbieren. Dies bedeutet, dass schon im Zeitraum 2001 bis 2004 das Aufkommen aus der Fehlbelegungsabgabe weiter dramatisch abbröckeln wird und das Gesetz erwartungsgemäß zu einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme verkommt. Auch den Hinweis, dass durch rund 68 Millionen DM Aufkommen aus der Fehlbelegungsabgabe zwischen 1992 und 1999 1 Tausend Wohnungen geförderten werden konnten, bezeichnet der Landesmieterbund als Augenwischerei; diese Wohnungen sind nicht zusätzlich gefördert worden, sondern haben nur Haushaltsmittel an anderer Stelle eingespart. Im Übrigen dürfen jetzt landauf landab durch Programme wie „Die soziale Stadt“ und „Urban“ mit hohem Aufwand die negativen Folgen der erodierenden Wirkung der Fehlbelegungsabgabe ausgebügelt werden. Fazit des DMB Landesgeschäftsführers Jochen Kiersch: Das Gesetz gehört in den Schredder, und zwar schnell.
Verantwortlich: Jochen Kiersch, Kiel