Mieterbund Schleswig-Holstein zur Mietrechtsreform
Kiel, den 30.01.2001
Mieterbund Schleswig-Holstein zur Mietrechtsreform
Der Deutsche Mieterbund Landesverband Schleswig-Holstein und die ihm angeschlossenen Mietervereine lehnen die zur Zeit im Bundestag diskutierte Mietrechtsreform auf der Grundlage der jetzigen Gesetzesentwürfe ab. Verband und Vereine befürchten empfindliche Rechtsverluste für die Mieterschaft, die die unstreitigen Verbesserungen bei weitem überwiegen. Im Einzelnen:
Die Neuregelung sieht eine verschuldensunabhängige fristlose Kündigung vor, nach der ein Mietverhältnis allein aufgrund der nachhaltigen Störung des Hausfriedens fristlos gekündigt werden kann. Ein Verschulden wird dabei nicht vorausgesetzt. Wenn ein Vermieter sich mit anderen Mietern seines Hauses verbündet, liefert ihm die gesetzliche Neuregelung den Hebel, um einen unliebsamen Mieter herauszumobben. Auch die Neuregelung der Kündigungsfristen geht der Mieterorganisation nicht weit genug. Der wirtschaftliche, rechtliche und gesellschaftliche Wandel verlangt heute ein hohes Maß an Flexibilität und Mobilität in Beruf und Freizeit. Schon lange wird deswegen eine nicht disponible 3-Monats-Kündigungsfrist für Mieter benötigt. In der Vergangenheit hat sich dies in dieser Schärfe nur deswegen nicht dargestellt, weil viele Vermieter froh waren, einen ausziehenden Mieter kurzfristig aus dem Vertrag entlassen zu können und dann teurer neu zu vermieten. Erst seit sich die Anschlussvermietung nicht mehr so problemlos gestaltet entwickeln Vermieter das Interesse, die Mieter an langen Kündigungsfristen festzuhalten, die eigentlich zu deren Schutz gedacht waren. So führt die jetzige Regel häufig dazu, dass Mieter ihren Arbeitsplatz nicht wechseln können, weil sie doppelte Mietzahlungen über längere Zeiträume nicht aufbringen und den neuen Arbeitgeber nicht auf einen späteren Zeitpunkt vertrösten können. Auch beim Umzug in ein Senioren- oder Pflegeheim erweist sich die derzeitige Regelung als ein übles Hindernis. Die gesetzliche Neuregelung sieht vor, die Kündigungsfrist auf 6 Monate zu beschränken, die Mieterorganisation hält indessen eine 3-Monats-Kündigungsfrist des Mieters für unverzichtbar.
Ganz besonders erbost zeigt sich die Mieterorganisation aufgrund der geplanten Neuregelungen zur Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. Danach kann ein Vermieter die bislang geltende 10-Jahres-Sperrfrist unterlaufen, wenn er dem Mieter eine Ersatzwohnung stellt. Im Großraum Hamburg sowie in Neumünster, Lübeck und Kiel würde dies der Umwandlungsspekulation neue Fahrt geben. Ganz besonders gefährlich ist diese Entwicklung vor dem Hintergrund der anstehenden Modernisierungswelle; alle Beteiligten sind sich darüber einig, dass der Wohnungsbestand besser wärmegedämmt werden muss. Modernisierungsmaßnahmen gehen aber häufig Hand in Hand mit der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen, so dass hier eine drastische Zunahme zu erwarten wäre.
Auch der Ausbau von sogenannten echten Zeitmietverträgen belastet die Mieter schwer; echte Zeitmietverträge geben den Mietern nur ganz wenige eingeschränkte Möglichkeiten, ein Mietverhältnis über den ursprünglich geplanten Beendigungstermin hinaus fortzusetzen und sind eine Einladung zum massenhaften Missbrauch. Schon heute ist es so, dass Zeitmietverträge, die enden sollen weil der Vermieter nach Ablauf des Vertrages Eigenbedarf geltend machen will, in einer Vielzahl von Fällen fortgesetzt werden, wenn sich nur der Mieter zu einer Mieterhöhung oder sonstigen Zugeständnissen bereit erklärt. Dies ist nach Auffassung der Mieterorganisation ein klarer Beleg für das hohe Missbrauchspotential von Zeitmietverträgen.
Unakzeptabel sind aber auch diejenigen Dinge, die bei der Neuregelung nicht reformiert werden. So besteht ein hoher Bedarf daran, das streitträchtige Kapitel Betriebskosten zu entschärfen durch Einführung einer Abrechnungsfrist und durch Vorgaben, die die Transparenz fördern und Täuschungstatbestände durch zu niedrig angesetzte Vorauszahlungen verhindern. Hier versagt die gesetzliche Neuregelung gänzlich. Auch der kritische und kostenträchtige Bereich der Schönheitsreparaturen wird von der gesetzlichen Neuregelung nicht angefasst, obwohl auch hier massenhafter Missbrauch durch die Vertragsformulare der Vermieterverbände die Regel ist. So finden sich beispielsweise in fast allen Mietvertragsformularen sogenannte Abgeltungsklauseln, die den Mietern nicht nur die Verpflichtung auferlegen, regelmäßig Schönheitsreparaturen durchzuführen, sondern zusätzlich auch noch eine sprudelnde Geldquelle für die Vermieterseite darstellen, die sich das bezahlen lassen, was seit der letzten Durchführung von Schönheitsreparaturen „verbraucht“ wurde. Fakt ist aber, dass mit dieser Einnahme die Wohnung in der Regel nicht hergerichtet wird, sondern der Vermieter den Betrag als zusätzliche Einnahme einsteckt, während der nächste Mieter auf seine Kosten genau diese Schönheitsreparaturen durchführt.
Auch an weiteren Kritikpunkten ist kein Mangel, so soll § 5 Wirtschaftsstrafgesetz aufgeweicht werden, der bislang überhöhte Mietforderungen geahndet hat, die Fälligkeit des Mietzinses auf den Beginn des Monats vorverlegt werden und viele andere Dinge mehr. Dies ist nach Auffassung der schleswig-holsteinischen Mieterorganisation keine Reform des Mietrechtes, sondern das Einknicken vor den Interessen der Vermieterverbände. Die schleswig-holsteinische Mieterorganisation lehnt die Mietrechtsreform in dieser Form ab.
Verantwortlich: Jochen Kiersch, Kiel