Wohnungsmarktprognose: Landesmieterbund fordert mehr Sozialwohnungen

Kiel, den 25.06.2002

Wohnungsmarktprognose:
Landesmieterbund fordert mehr Sozialwohnungen

Am 24.06.2002 hat das Innenministerium eine Wohnungsmarktprognose des Instituts für Stadtforschung und Strukturpolitik aus Berlin vorgelegt, wonach der seit Mitte der 90er Jahre landesweit feststellbare Entspannungsprozess auf den Wohnungsmärkten sein Ende gefunden hat.

Unstreitig ist auch, dass aufgrund weiterhin absinkender Bautätigkeit „von einer ersten leicht rückläufigen Entspannung“ ausgegangen werden kann. Für den Landesmieterbund sind daher schnelle Weichenstellungen erforderlich, um eine neue Anspannung des Wohnungsmarktes möglichst zu verhindern, und wenn sie denn nicht mehr zu verhindern ist, ihr die Schärfe zu nehmen.

 

Dazu wird es jedoch erforderlich sein, zum einen die Wohnungsbautätigkeit vor einem weiteren Absturz zu bewahren und schnell wieder anzukurbeln. Die Gutachter haben einen Durchschnittsbedarf von rund 11 Tausend Wohnungen jährlich für Schleswig-Holstein festgestellt. Nach Ansicht des Landesmieterbundes ist diese Zahl im Jahre 2002 schon nicht mehr zu erreichen, nachdem im Jahre 2001 gerade mal 11.234 Wohnungen fertiggestellt wurden. Für 2002 und 2003 rechnet der Landesmieterbund mit Ergebnissen unterhalb von 10 Tausend Fertigstellungen, da die Zahl der Baugenehmigungen weiterhin auf Talfahrt ist. Den Optimismus des Innenministeriums, dass zur Sorge kein Anlass besteht, teilt die Mieterorganisation daher nicht.

Als erfreulich bezeichnet der Landesmieterbund die Tatsache, dass das Gutachten zu einer klaren Aussage zum Bedarf an Sozialwohnungen kommt. Danach werden jährlich rund 4 Tausend neue Sozialwohnungen benötigt, um den Sozialwohnungsbestand zu wahren und den Abschmelzprozess zu kompensieren. Die von den Gutachtern gezogene Schlussfolgerung ist für die Mieterorganisation allerdings schwer nachvollziehbar; von den jährlich 4 Tausend benötigten Wohnungen soll danach ein Viertel durch Neubau von Sozialwohnungen, entsprechend ca. Tausend Wohnungen jährlich, bereitgestellt werden. Ein weiteres Viertel soll durch Modernisierungsförderung sowie über den Ankauf von Bindungen und Belegungsrechten begründet werden. Das dritte Viertel wird umstandslos den Kommunen zugewiesen und soll ohne Landesförderung zwischen Vermietern und Kommunen bereitgestellt werden. Das vierte Viertel schließlich wird zur Zeit ganz ausgebucht im Hinblick auf den entspannten Wohnungsmarkt – potentielle Sozialmieter könnten sich im nicht preisgebundenen Bestand versorgen. An dieser Milchmädchen-Rechnung übt der Landesmieterbund scharfe Kritik; die Verweisung auf die Kommunen und die Kooperationsverträge mit der Wohnungswirtschaft sind nach Meinung des Landesmieterbundes nichts weiter als ein ungedeckter Scheck; die Wohnungswirtschaft wird Preis- und Belegungsbindungen nicht verschenken – die Kommunen wiederum befinden sich in einer schlimmen Finanznot, sind teilweise damit befasst, dass genaue Gegenteil von dem zu tun, was das Land gerne möchte: So hat die Landeshauptstadt Kiel bekanntermaßen ihre kommunale Wohnungsbaugesellschaft versilbert und damit genau das Instrument aus der Hand gegeben, dessen Einsatz die Landesregierung jetzt fordert.

Geradezu grotesk erscheint dem Landesmieterbund die Bereitstellung von 1 Tausend Sozialwohnungen jährlich durch Verzicht auf diese: Wenn denn die Erkenntnis richtig ist, dass jährlich 4 Tausend Sozialwohnungen benötigt werden, um den unstreitigen Abschmelzprozess zu kompensieren, dann ist schwer nachvollziehbar, wie die Parität gewahrt werden soll, wenn auf der einen Seite auf die Begründung von neuen Sozialbindungen verzichtet werden soll, auf der anderen Seite der Abschmelzprozess aber unaufhaltsam weitergeht.

In diesem Zusammenhang erinnert der Landesmieterbund an seine langjährige Forderung, den Sozialwohnungsbestand von derzeit ca. 80 Tausend Wohnungen auf rund 120 Tausend Wohnungen langfristig wieder aufzustocken. Die Zielvorgabe des neuen Wohnraumförderungsgesetzes, welches in Schleswig-Holstein am 01.01.2002 in Kraft getreten ist, richtet sich an denjenigen Schichten der Bevölkerung aus, die sich am Markt nicht selbst angemessen mit Wohnraum versorgen können. Diese Gruppe steht fest. Hier die Zahlen:

Bezieher von Sozialhilfe Stand 2000

119.377

Bezieher von Wohngeld Stand 2000

50.495

Bezieher von Arbeitslosengeld/-hilfe Stand 1998

103.886

Diese Gruppe wird sich zahlenmäßig nicht wesentlich verändern, wie die Gutachter ebenfalls festgestellt haben. Von daher sind 120 Tausend Sozialwohnungen für das Land eine Größenordnung, die angemessen und erforderlich ist. Die Begründung von 5 Tausend Sozialbindungen jährlich – nämlich 1 Tausend mehr als die Gutachter festgestellt haben – ist dann aber mindestens erforderlich, um mit einer vernünftigen Perspektive den Sozialwohnungsbestand wieder aufzustocken. Die Perspektive des Innenministeriums hingegen beschränkt sich im Ergebnis auf 2 Tausend Bindungen jährlich. Den Rest darf man getrost als Schüttelscheck bezeichen.

Verantwortlich: Jochen Kiersch, Kiel

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