Zahlungsunfähige Vermieter:Mieterbund fordert eigenständigen Versorgungsanspruch frierender Mieter

Kiel, den 30.10.2003

Zahlungsunfähige Vermieter:Mieterbund fordert eigenständigen Versorgungsanspruch frierender Mieter

Die teilweise deutlich entspannte Situation auf dem Wohnungsmarkt bringt zunehmend auch Vermieter in Schwierigkeiten, die sich beim Immobilienerwerb schlicht verspekuliert haben. Besonders unerfreulich an dieser Entwicklung ist die Tatsache, dass ihre Folgen ausgerechnet die Mieter zu spüren bekommen,

die erst durch Wohnungsverkäufe verunsichert wurden und dann unter zunehmender Verwahrlosung ihrer Wohnungen und des Wohnumfeldes zu leiden haben. Der Höhepunkt derartiger Beeinträchtigungen wird spätestens dann erreicht, wenn Energieversorger mit Liefersperre drohen oder diese gar in die Tat umsetzen. Dabei sind dann in der Regel Familien mit kleinen Kindern am stärksten betroffen, weil sie einerseits am meisten auf die Energieversorgung angewiesen und andererseits am wenigsten flexibel sind. Gerade für Familien mit Kindern ist es besonders schwer, im Bedarfsfalle einen schnellen Umzug zu organisieren.

 

In diesem Zusammenhang übt der Mieterbund scharfe Kritik an einzelnen Energieversorgern, die sich nicht scheuen, die betroffenen Mieter quasi „als Geisel zu nehmen“, um über die Einstellung der Energieversorgung Zahlungsansprüche gegen den säumigen Vermieter durchzusetzen. Aus diesem Grunde fordert der Landesmieterbund eine Gesetzesänderung dahingehend, dass Mietern ein eigenständiger Versorgungsanspruch gegenüber Lieferanten leitungsgebundener Energie zugebilligt wird, wenn diese sich verpflichten, die laufenden Kosten dafür unmittelbar an den Versorger zu entrichten. Nach bisheriger Rechtslage ist dieser Anspruch nicht ohne weiteres gegeben, da die Rechtsprechung das Vertragsverhältnis zwischen Energieversorger und Vermieter nicht als einen Vertrag zu Gunsten Dritter ansieht.

Gleichzeitig fordert der Landesmieterbund die Energieversorgungsunternehmen auf, Mieter und Wohnungseigentümer so früh wie möglich zu informieren, wenn der Vermieter oder Verwalter mit der Weiterleitung treuhänderisch vereinnahmter Vorauszahlungen in Verzug gerät. In der Regel ist es kein Problem, Notgemeinschaften zu organisieren, um mit den gegenüber dem Vermieter dann zurück zu haltenden Mieten die laufenden Zahlungen an die Energieversorger sicher zu stellen. Allerdings wird dafür eine ausreichende Vorlaufzeit benötigt, da in vielen Fällen zunächst Treuhänder gesucht, Daueraufträge gestoppt und Koordinierungsgespräche mit Sozialämtern geführt werden müssen, um den Geldfluss um zu dirigieren. Dies alles wird ungemein erschwert, wenn die Benachrichtigung von einer drohenden Liefersperre sehr kurzfristig erfolgt und viele Mieter daraufhin überstürzt ausziehen. In diesen Fällen besteht zusätzlich die Gefahr, dass aus den verbleibenden Mieten die laufenden Kosten nicht mehr gedeckt werden können. Betroffenen Mietergemeinschaften rät der Landesmieterbund bei den ersten Anzeichen von finanzieller Unzuverlässigkeit des Vermieters Rat und Hilfe zu suchen, um frühzeitig die nötigen Vorbereitungen zur Abwehr einer etwaigen Liefersperre treffen zu können. Es schadet auch nicht, bei dieser Gelegenheit die Sicherheit der Kautionen zu überprüfen, die im Falle einer Vermieterpleite gefährdet sein können, wenn der Vermieter sie pflichtwidrig nicht von seinem Vermögen getrennt hat.

Verantwortlich: Jochen Kiersch – Kiel

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